Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Soziale Lage / Sozialpolitik Dortmund speziell Kommunale Politik / Parteien Förmliche Anfrage an den OB zu Ein-Euro-Jobs in Dortmund von Wolfgang Richter (LiBüDo)

Förmliche Anfrage an den OB zu Ein-Euro-Jobs in Dortmund von Wolfgang Richter (LiBüDo)

Als Ratsmitglied für das "Linke Bündnis Dortmund" stellte Wolfgang Richter eine förmliche Anfrage an den OB zur Einrichtung von "Arbeitsgelegenheiten" nach dem neuen SGB II in städtischen Einrichtungen und Betrieben



Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Langemeyer,

als Ratsmitglied für das "Linke Bündnis Dortmund - parteilose Linke, DKP und SDAJ" stelle ich folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung :

  1. Plant die Stadtverwaltung das Einrichten von "Arbeitsgelegenheiten" im Sinn des sogenannten "Hartz-IV-Gesetzes" in städtischen Einrichtungen und Betrieben?
  2. Wenn ja, erbitte ich eine Aufstellung des Planungsstandes mit Angabe der Träger-Einrich-tungen, der Zahl der Arbeitsgelegenheiten, der vorgesehenen Einsatzplätze, der Begründung des Bedarfs, der beanspruchten Qualifikationen, der beabsichtigten Aufwandsentschädigungen und des Beginns sowie des Endes der Maßnahmen.
  3. Wenn ja, welche Verträge mit welchen Regulierungen im einzelnen werden von der Stadtverwaltung bzw. der von ihr beauftragten Institution mit den Träger-Einrichtungen im Hinblick auf das Einrichten von "Arbeitsgelegenheiten" abgeschlossen?
  4. Wenn ja, welche Verträge mit welchen Regulierungen im einzelnen schließen die in den "Arbeitsgelegenheiten" zu Beschäftigenden mit wem ab?
  5. Wenn ja, in welcher Weise wird das Personalvertretungsrecht berührt? Werden Personalräte der Träger-Einrichtungen beim Einrichten von "Arbeitsgelegenheiten" allgemein (Anzahl, Begründung, Zusätzlichkeit, Qualität der Beschäftigungsplätze und beanspruchte Qualifikationen, Dauer, Übernahme) und konkret (Auswahl) einbezogen? Werden Menschen in "Arbeitsgelegenheiten" personalvertretungsrechtlich oder anders geschützt?
  6. In welcher Weise plant die Stadtverwaltung eine laufende Kontrolle der Maßnahmen mit Blick auf die Sicherung der Ziele des Gesetzes allgemein und konkret zu den "Arbeitsgelegenheiten"?
  7. In welcher Weise plant die Stadtverwaltung das Erreichen des Hauptziels des Gesetzes - Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt - durch die geplanten Maßnahmen allgemein und konkret in den "Arbeitsgelegenheiten"?
  8. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von geplanten "Arbeitsgelegenheiten" bei anderen Trägerinnen in Dortmund? Wenn ja und wenn Kenntnisse im einzelnen vorhanden sind, erbitte ich die Aufstellungen und Antworten analog zu den Punkten 2 bis 7.

Mit Dank im voraus und freundlichem Gruß
(Prof. Wolfgang Richter)

PS zu den Fragen 3 und 4: Es geht hier um Art und Gegenstände der Verträge und um Methode und Gegenstände der Regulierungen, nicht etwa um ausgefüllte Verträge und Regulierungen für einzelne "Arbeitsgelegenheiten" selbst.

Artikelaktionen