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Heiße Phase im Streit um den Gaspreis

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Nächste Woche fällt die Vorentscheidung darüber, ob ein Geldregen rund 100 000 Dortmunder Haushalte erwärmt. Dann sprechen Spitzen von DEW21 und Mieterverein über die strittige Preisgleitklausel in Verträgen des Energieversorgers.

Der Mieterverein hält sie für unwirksam, die DEW – zumindest offiziell bisher noch – nicht. Bleibt es dabei, sieht man sich vor Gericht, im Rahmen eines Musterprozesses.

Mit dem droht der Mieterverein, unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der entschied in einem ähnlich gelagerten Fall, dass ein Lieferant den Gaspreis während der Vertragslaufzeit nicht automatisch anpassen darf. Begründung: Diese Option ermögliche es, Kundenpreise beliebig zu verändern, unabhängig von aktuellen Einkaufspreisen. Das sei nicht rechtens. Genau das aber ermöglicht eine Klausel in den Allgemeinen Lieferbedingungen von DEW21, so der Mieterverein. Deshalb sei der Vertrag nichtig.

Zweistellige Millionensumme

Würde das gerichtlich bestätigt, könnte es den Energieversorger eine zweistellige Millionensumme kosten. Denn dann wären die seit dem 1. April 2007 von der DEW erhobenen Gaspreiserhöhungen – bis Anfang 2009 rund 25 Prozent – zurückzuzahlen. Rund 100 000 Dortmunder Haushalte würden das Geld gerne nehmen.

Vor sieben Wochen hatte der Mieterverein Gas gegeben und mit Musterklage gedroht (wir berichteten). Seither köchelt das Thema auf Sparflamme. Nachfrage bei Rainer Stücker, dem Geschäftsführer des Mietervereins: Die DEW habe den Sachverhalt in Ruhe prüfen wollen, sagt der. Und: Offenbar sei das „ein komplizierter Prüfungsprozess”. Bisher sei der Energieversorger „wohl sicher gewesen, das ihm da nichts passieren kann”. Möglicherweise habe sich inzwischen eine andere Erkenntnis durchgesetzt. „Vielleicht ahnt man, dass es Probleme geben kann”, so Stücker. Wasserstandsmeldungen aus der DEW-Zentrale habe er nicht.

Entweder-oder-Entscheidung

Tatsächlich blockt der Versorger ab. „Normalerweise” sei man „sehr auskunftsfreudig”, vor dem Gespräch nächste Woche aber sei „Stillschweigen vereinbart”, bedauert DEW-Sprecherin Gabi Dobovisek – um dann doch zwei Aussagen zu treffen. Erstens: „Wir halten die Klausel für gültig.” Zweitens: Das vom Mieterverein angeführte BGH-Urteil sei mit diesem Fall „nicht vergleichbar”.

Sollte das die DEW-Strategie für nächste Woche sein, dann ginge es vor Gericht. „Denn zum Verhandeln kommen wir nicht”, sagt Stücker. Es gehe nicht um einen Kompromiss, sondern um eine Entweder-oder-Entscheidung. Entweder erkenne sich der Versorger in dem Urteil wieder und zahle. Oder die Musterklage gehe raus.

Info

  • Eine Musterklage des Mietervereins Dortmund wäre nicht die einzige dieser Tage. Zweimal setzten sich allein in der vergangenen Woche Verbraucher gerichtlich gegen Energieversorger durch.
  • E.ON Hanse darf Preiserhöhungen nicht mehr mit der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt” begründen, so das Landgericht Hamburg.
  • In Karlsruhe gab der Bundesgerichtshof einer Sammelklage gegen Preiserhöhungen des Bremer Energieversorgers sbw statt. Begründung: Die Preisanpassungsklauseln seien wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Kläger und Verbraucher, die Widerspruch gegen die Erhöhungen eingelegt hatten, können nun mit Rückzahlungen rechnen.


Quelle: WR vom 30.10.09

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