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Gaspreis-Streit köchelt noch

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Ungezählte Dortmunder Haushalte dürfen weiter auf eine Rückerstattung aus beglichenen Gasrechnungen hoffen.

Mieterverein Dortmund und DEW haben ein erstes Gespräch über die Auswirkungen des Bundesgerichtshofsurteils auf die Lieferverträge des Energieversorgers geführt. Es endete ergebnislos. Da ein Anschlusstermin vereinbart wurde, steht zu vermuten, das die DEW nicht mehr auf die absolute Rechtmäßigkeit der strittigen Preisgleitklausel setzt, die in ihren Allgemeinen Lieferbedingungen festgeschrieben ist.

Der Mieterverein will die Klausel kippen – gerne am grünen Tisch, notfalls aber auch im Rahmen eines Musterprozesses – und beruft sich auf ein BGH-Urteil. Ein Energieversorger dürfe sich nicht die Option offenhalten, Preise innerhalb der Vertragslaufzeit anzupassen, hatten die Karlsruher Richter in einem ähnlichen Fall entschieden. Genau das ermöglicht die DEW-Klausel.

„Aufgrund der komplizierten Materie” seien „weitere Gespräche erforderlich”, hieß es am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung von Mieterverein und DEW.

Quelle: WR vom 04.11.09

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