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Zoff um neue DEW21-Gasverträge

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Für Ärger und Irritationen sorgen die neuen Gaslieferverträge von DEW21 bei den Kunden. Bei den Stromverträgen stehen demnächst ähnliche Veränderungen an. Haus & Grund sowie Mieterverein haben dazu Stellung bezogen.

Zum Hintergrund: Den rund 160.000 Kunden in den Wahltarifen "Unser Erdgas.spezial" und "UnserErdgas.online" schickt DEW derzeit neue Lieferaufträge zu, die sie unterschreiben sollen. Tun sie dies nicht, werden sie automatisch zum 1. Juli in einen Grundversorgungstarif eingestuft, der ungünstiger ist als die Wahltarife. Bei der DEW als auch bei Haus & Grund und dem Mieterverein Dortmund laufen aufgrund der neuen Verträge die Telefone heiß.

Notwendig wurden sie nach Auskunft von DEW-Pressesprecher Albert Herzmann aufgrund der aktuellen Rechtssprechung im Energiewirtschaftsrecht. Änderungen der allgemeinen Lieferbedingungen müssen demnach in Wahl- und Sondertarifen schriftlich bestätigt werden. Bei den Standardtarifen sei das nicht erforderlich.

Da DEW die allgemeinen Lieferbedingungen u.a. der aktuellen Rechtssprechung angepasst hat, müssen die Wahltarif-Kunden nun neue Verträge unterschreiben. Herzmann betont, dass die Kunden selbstverständlich auch dann in den Genuss der Gaspreissenkung zum 1. Juli kämen, wenn sie nicht den neuen Vertrag unterschrieben. Dann würde die Senkung eben im Grundversorgungstarif erfolgen.

Gar nicht zimperlich kommentiert Michael Mönig, Geschäftsführer von Haus & Grund Dortmund, die DEW-Neuverträge. Das Unternehmen setze offenbar auf "die Bequemlichkeit und Trägheit der Kunden", die die neuen Verträge nicht unterschrieben zurückschicken würden "und schnapp, sind sie in einem anderen, teureren Tarif. Das ist eine Riesensauerei." Darüber hinaus verstehe er nicht, dass DEW nicht automatisch eine Bestpreisgarantie gebe, die Kunden also in den für sie günstigsten Tarif einordne.

Wesentlich sanfter als Haus & Grund geht der Mieterverein Dortmund mit DEW ins Gericht. Sicherlich seien die neuen Allgemeinen Lieferbedingungen nicht zum Nachteil von DEW, so Rainer Stücker. Aber DEW habe tatsächlich aufgrund der neuen Rechtssprechung die Verträge ändern müssen. Nach Überprüfung könne man aber nicht sagen, „dass DEW die Verbraucher übers Ohr hauen wolle.“ Der Mieterverein habe keine „gravierende Verschlechterung“ für die Kunden ausmachen können.

Haus & Grund sowie Mieterverein empfehlen den Kunden, bevor sie den neuen Vertrag unterschreiben, sich über die Angebote der Mitbewerber zu informieren.

Quelle: RN vom 26.03.09

Gaslieferverträge: Kunden bombardieren DEW mit Fragen

Die neuen Gaslieferungsverträge werfen viele Fragen auf. DEW21 hat das Personal im Servicecenter und im Call-Center bereits verdoppelt. Die häufigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten haben wir zusammengefasst.

Denn "die Kundenanfragen können zurzeit nicht ohne Wartezeiten bearbeitet werden", so Pressesprecherin Gaby Dobovisek. "Wir versichern aber jedem Kunden, dass ihm durch einen späteren Kontakt keine Nachteile entstehen."

Die wichtigsten Infos:

Warum ändert DEW21 überhaupt die Vertragsbedingungen?
DEW21 setzt damit neue rechtliche Vorgaben und die geltende Rechtssprechung für Energielieferverträge um. Diese machen eine Anpassung der bisher geltenden Vertragsbedingungen notwendig. Ziel ist es, die Vertragsbedingungen für die Kunden umfassender und transparenter zu formulieren.

In welchem Fall muss ich einen Vertrag unterschreiben?
Wenn Sie Kunde eines der Wahltarife "Unser Erdgas.spezial" oder "Unser Erdgas.online" oder Kunde im Bestandstarif "Vollversorgung" sind.

Was passiert, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe?
Grundsätzlich beliefert DEW die Kunden auch ohne unterschriebenen Vertrag weiter, dann aber zu den Bedingungen der Grundversorgungstarife.

Wird mein Gaspreis auch gesenkt, wenn ich nicht unterschreibe?
Ja. Allerdings sind die Preise in den Grundversorgungstarifen bei den meisten Verbräuchen höher als in den Wahltarifen. Ohne Unterschrift ist eine Weiterbelieferung im Wahltarif und zu gesenkten Preisen nicht möglich.

Entstehen für mich durch die Änderungen Nachteile?
Nein.

Was muss ich überhaupt auf den Verträgen ausfüllen?
Zwei Unterschriften sind unbedingt erforderlich und zwar:
1. Unterschrift zur „Auftragserteilung“;
2. Unterschrift zur „Widerrufsbelehrung“.
Alle anderen Angaben (wie z.B. die Ergänzung Ihrer E-Mail-Adresse, Zählernummer, Zählerstand, Nennwärmeleistung) sind freiwillig, helfen DEW aber, den Datenbestand aktuell und korrekt zu halten.

Ich habe doch schon eine Einzugsermächtigung abgegeben. Muss ich das erneut tun?
Eine bereits erteilte Einzugsermächtigung hat weiterhin Bestand. Es ist ein Angebot für Kunden, die bisher von der Möglichkeit der Abbuchung seitens DEW21 noch keinen Gebrauch gemacht haben.

Ab wann gelten die neuen Bedingungen/Preise für Erdgas?
Für die Bestandskunden, die bereits jetzt in einem Vertragsverhältnis mit DEW stehen, gelten die neuen Bedingungen und Preise ab dem 1. Juli 2009.

Quelle: RN vom 02.04.09

Gaspreis sinkt, doch der Abschlag bleibt oben

WAZ-Leser ärgert sich, dass er von den nächsten Tarifsenkungen erst 2010 profitiert

Auch wenn sie gerade erst wieder zwei weitere Gaspreisenkungen angekündigt hat - auf die DEW ist WAZ-Leser Julius Putzek aus Kirchderne zurzeit überhaupt nicht gut zu sprechen.

„Unverschämt,” regt sich der 53-Jährige auf, nachdem er das jüngste DEW-Schreiben einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis nehmen musste. Zwar geht der Preis fürs Erdgas am 1. April und dann nochmal am 1. Juli herunter - aber die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung, erst im Januar neu festgesetzt, will der Versorger unverändert lassen. „Dann zahl' ich ja bis Januar 2010 die hohen Preise und die DEW stopft sich mit den Zinsen die Taschen voll”, schimpft Putzek.

DEW-Sprecherin Gabi Dobovisek kann Putzeks Ärger nachvollziehen, sagt aber auch: „Das mit den Zinsen ist nur die halbe Wahrheit.”

Zur ganzen Wahrheit gehört zu wissen: Wie alle großen Versorger rechnet die DEW nicht zu einem Stichtag im Jahr mit allen Kunden ab, sondern - im „rollierenden Verfahren” - kontinuierlich über alle Monate hinweg.

Heißt: Sein Schicksal, von den Gaspreissenkungen zunächst mal nicht zu profitieren (und was bis Januar 2010 mit dem fürs Gas maßgeblichen Ölpreis passiert, weiß ja noch niemand), teilt Julius Putzek nicht mit allen DEW-Kunden. Sondern nur mit jenen 37 500, die stets im Januar die Abrechnungen für ihren Verbrauch an Strom, Gas, Wärme und Wasser in den vorausgegangenen zwölf Monaten erhalten.

Voll und vor allem sofort in den Genuss der nächsten Gaspreissenkungen kommen also nur die, mit denen die DEW ab Juli abrechnet. Deren Monatspauschalen könnten nach unten ausschlagen.

„An diesem Verfahren verdienen wir nichts”, rechnet Gabi Dobovisek vor. Die Abschläge unverändert zu lassen, schlage man den Kunden stets auch dann vor, wenn die Preise steigen. „Das gleicht sich über die Jahre aus.”

Nichtsdestotrotz: Putzeks Wut kann abgeholfen werden. „Wenn ein Kunde auf sofortiger Anpassung seiner Abschlagszahlung besteht, bekommt er sie auch”, stellt die DEW-Sprecherin klar.

Am schnellsten geht das im Internet: auf der Hompepage „dew21.de”. Schon schwieriger wird es - zumindest in diesen Tagen, sein Anliegen per Besuch im DEW-Kundenzentrum am Ostwall 51 oder telefonisch unter 0 18 01 - 44 00 44 vorzutragen. Die Kundenberater sehen sich zurzeit mit Anfragen zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab Juli 2009 regelrecht überflutet. „Wir haben das Personal schon verdoppelt”, berichtet Gabi Dobovisek. „Aber Wartezeiten lassen sich nicht ganz vermeiden.”

Quelle: WAZ vom 1.4.09

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