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Stundenlang am Arbeitslosenamt anstehen muss nicht sein

Lediglich zum Arbeitslos melden müssen Sie persönlich beim Amt erscheinen. Anträge müssen nicht persönlich abgeben werden.

Im Merkblatt SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF 146 kB - Stand März 2005) steht auf Seite 13:

2.1 Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen
Für Leistungen der Grundsicherung müssen Sie einen Antrag stellen. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Um Nachteile zu vermeiden stellen Sie den Antrag daher bitte so schnell wie möglich. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Träger (Agentur für Arbeit, kommunaler Träger). Zuständig sind die Träger, in deren Bezirk Sie gewöhnlich Ihren Aufenthalt haben.
Sie können Ihren Antrag formlos, also schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Fall noch nachreichen.
Grundsätzlich beinhaltet die Antragstellung auch den Antrag auf Leistungen für die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen."

Dass Anträge oder irgendwelche anderen Unterlagen persönlich abgegeben werden müssen, steht dort nirgends. Wichtig ist allerdings ein Beleg, dass man die Unterlagen eingereicht hat. Ein Fax (bzw. die  Sendebestätigung) reicht da schon. Ein Einschreiben mit Rückschein kostet aber auch nicht viel mehr als das Busticket zum Amt und zurück.

Mal ganz davon abgesehen, dass oftmals eine Fahrt zum Amt nicht reicht. Schon mehr als einem Antragsteller ist es passiert, dass er von den "freundlichen" Arge-MitarbeiterInnen von einem Haus zum Anderen geschickt wurde. Das sind immerhin 3, die über das Dortmunder Stadtgebiet verteilt sind - und wo man auch erst einmal hin finden muss.

Neben dem erfreulichen Aspekt, dass man sich nicht dem Umgangston einiger Arge-MitarbeiterInnen aussetzen muss gibt es noch einen weiteren Vorteil: man erhält eine schriftliche Antwort und kann damit die manchmal doch recht absurden Forderungen der Arge-MitarberInnen belegen. Und ewig lange dauert es ja sowieso, bis ein Antrag endlich mal bearbeitet wird; ob man da jetzt persönlich erscheint oder nicht.



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