Welche Vergünstigungen gibt es mit dem Dortmund Pass?
Stand 17.03.05 (Beschlussfassung im Rat der Stadt Dortmund):
Eintritt frei
- im Westfalenpark
- im Zoo
- in den Tropenhäusern im Botanischen Garten
- für Kinder und Jugendliche: in den städtischen Hallenbädern
50% Ermäßigung gibts
- im Theater Dortmund
- in den Bibliotheken und im Institut für Zeitungsforschung
- in der Musikschule
- in der Volkshochschule (auf das Unterrichtsentgelt, nicht auf Sachkostenanteil)
- im Kinder Citytreff
- im Dietrich-Keuning-Haus
Ermäßigten Eintritt gibt es auch noch
- in den Museen (0,75 Euro)
- in den städtischen Hallenbädern (1,50) Erwachsene zahlen in den städtischen Hallenbädern 1,50 Euro Eintritt.
- im Konzerthaus bei einigen Veranstaltungen
- Westfalenhallen: Die Ermäßigung wird im Einzelnen festgesetzt(nur Eigenveranstaltungen und Messen sowie Ausstellungen, die ebenfalls von der Westfalenhallen Dortmund GmbH veranstaltet werden.)
Anspruch auf den Dortmund-Pass hat, wer eine der folgenden Leistungen erhält:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
voller Erwerbsminderung) - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Impfschadengesetz oder Soldatenversorgungsgesetz
Alle anderen Menschen mit geringem Einkommen erhalten den Dortmund-Pass nicht mehr (das war bis Ende 2004 möglich).
Mit der Einführung von "Hartz IV" wurde das geändert. Nur wer einen Bewilligungsbescheid nach einem der oben genannten Gesetze vorlegen kann bekommt den Dortmund-Pass. Wer keine Leistungen nach einem dieser Gesetze bekommt oder sie - etwa, weil da eh nicht viel zu erwarten wäre - nicht in Anspruch nimmt, bekommt keinen Dortmund-Pass.
Die gleichen Bedingungen gelten übrigens auch für die Befreiung von Rundfunkgebühren. Auch hier keine Befreiung ohne Bewilligungsbescheid.
Beantragen:
Der Dortmund Pass wird beim zuständigen Sozialamt beantragt (z.B. Verwaltungsstelle Hörde, Brackel, usw.).
Erforderlich sind
- Personalausweis und
- der aktuelle Bewilligungsbescheid von ARGE oder Stadt
Liegen alle Unterlagen vor, wird der Dortmund-Pass sofort ausgestellt.
Der Dortmund-Pass ist jeweils für 1 Jahr gültig.
Er ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Schülerausweis usw.) gültig.

