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Wer kann sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen?
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Tipps
Die GEZ hat ihre Richtlinien zum Beginn des Jahres 2013 geändert. Seither zahlt jeder Haushalt, unabhängig von den tatsächlich genutzten Medien, die Gebühr. Wir werden immer wieder gefragt: Wer kann sich noch von den Gebühren befreien lassen und wer wird zur Kasse gebeten? Und wie wird man im Fall der Fälle unkompliziert von den Gebühren befreit? Wichtig: Die Befreiung kommt nicht automatisch, etwa mit dem Bewilligungsbescheid, sondern muss von den Betroffenen extra beantragt werden! (hh) Folgende Gruppen werden - auf Antrag - von der GEZ befreit:
Nicht dazu - oder jedenfalls nicht per se - gehören Empfänger von Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosen- oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Beachte aber Ausnahmefälle ganz unten.
GEZ Befreiungsantrag
Nachweis - gesetzliche Sozialleistungen: aktueller Bewilligungsbescheid - Ausbildungsbeihilfe: Bescheinigung des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. das Bafög-Amt) - gesundheitliche Beeinträchtigung: ärztliches Attest - Behinderung: Behindertenausweis Alle Dokumente müssen entweder als Original oder in Form einer beglaubigten Kopie bei der GEZ vorgelegt werden. Eine Beglaubigung erhält man bei offiziellen Ämtern (z.B. im Rathaus) oder auch in Pfarrgemeinden. Originale werden von der GEZ zurückgeschickt, sofern sie auch als Originale gekennzeichnet werden. Es ist aber empfehlenswert, auf Nummer sicher zu gehen und wichtige Dokumente nur in beglaubigter Kopie zu verschicken (dies gilt natürlich insbesondere für den Behindertenausweis).
Abschicken
Ab wann gilt die Befreiung?
Ausnahmefälle der Befreiung >>Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich, aus der ersichtlich ist, dass die Behörde den Anspruch auf eine Sozialleistung umfassend geprüft und bejaht hat. Aus der Bescheinigung muss zu erkennen sein, dass Sie über kein Einkommen und Vermögen verfügen, das Ihrem Anspruch auf die Sozialleistung entgegensteht. Außerdem dürfen keine Unterhaltsansprüche gegenüber anderen Personen bestehen, sofern diese den Anspruch auf die Sozialleistung ausschließen würden.<< (von der Website: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html#Haertefaelle)
(Text im wesentlichen von der Website http://www.gezbefreiung.org entnommen) |