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Haushalte ohne Energieversorgung

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Eine Anfrage des Linken Bündnisses an den Dortmunder OB und die Antwort dazu.

Der Wohnungsmarktbericht 2005 gibt Steigerungen der Mietnebenkosten – der zweiten Miete – für die Jahre 2000 – 2004 als deutlich überproportional wie folgt an: Strom 17,2% und Gas 22,1%. Damit wurde der relative Stillstand bei den Steigerungen von Mieten zunichte gemacht und das Wohnen weiter verteuert.

Nun sind Steigerungen der Preise für Strom und Gas gerade für den Sektor private Haushalte in zweistelliger Höhe angekündigt, sodass der dargestellte Trend sich auf dramatische Weise beschleunigen dürfte.

Es ist bekannt, dass diese Entwicklung vor allem die Haushalte mit niedrigen oder keinen Einkommen trifft und sie an die Grenze ihrer Möglichkeiten treibt, an der Energieversorgung teilzuhaben. Dies veranlasst mich im Namen des "Linken Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ" zu folgenden Fragen:

1. Wie viele Haushalte in Dortmund sind zur Zeit von der Energieversorgung (Gas und/oder Strom) abgeschnitten?
2. Wie ist die Größe und Zusammensetzung der betroffenen Haushalte?
3. Welchen Anteil haben Haushalte mit Anspruch auf Zuschuss zu den Energiekosten nach SGB II und SGB XII? Ist es möglich, dass die häufig verspäteten Auszahlungen der Hilfen eine Rolle spielen?
4. Aus welchen Gründen erfolgte jeweils das Einstellen der Versorgung?
5. Welche Perspektiven bestehen jeweils für den Wiederanschluss?
6. Welche Vorsorgen werden für den kommenden Winter getroffen?
                                       
Antwort:
Es ist definitiv nicht möglich festzustellen, wie viele Haushalte in Dortmund von der Energieversorgung abgeschnitten sind. Das hängt einerseits damit zusammen, dass in Dortmund neben der Dortmunder Energie- und Wasser (DEW) auch noch andere Energieversorgungsunternehmen Dortmunder Familien mit Heizenergie versorgen; andererseits aber auch damit, dass explizit solche Daten auch bei der DEW als größtem Dortmunder Energielieferanten nicht erhoben werden. Hintergrund der Nichterhebung ist der Umstand, dass der Grund für eine gesperrte Energieanlage nicht nur Zahlungsrückstände sein können, sondern auch auf Wunsch des Eigentümers leerstehende Wohnungen bis zur Neuvermietung gesperrt werden. Zudem werden von der DEW auch Energieversorgungen eingestellt, wenn keine oder unklare Vertragsverhältnisse vorliegen.

Tatsächlich ist es so, dass jeden Monat einige hundert Energieanlagen wegen nicht bezahlter Rechnungen gesperrt werden, jedoch sind ca. 90 % dieser Haushalte spätestens nach drei Werktagen wieder an das Versorgungsnetz angeschlossen. Bei den restlichen 10% ist dies nicht der Fall, weil die Wohnung ohne Kündigung aufgegeben wurde oder neben der Wohnung, deren Anschluss gesperrt wurde, noch eine andere bewohnt wird. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen scheitert ein erneuter Anschluss an finanziellen Engpässen der Familien.

Sofern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden, ist die ARGE bzw. die Sozialverwaltung aber regelmäßig bemüht, eine lückenlose Energiezufuhr durch Übernahme der ausstehenden Forderungen – als Darlehen oder Beihilfe - zu gewährleisten, so dass diese Haushalte von einer Sperrung eigentlich nicht betroffen sein können.

Besondere Vorkehrungen für den kommenden Winter müssen also weder von der Sozialverwaltung noch der Arbeitsgemeinschaft getroffen werden.

Kommentar: Die Sicherung der Energieversorgung für alle Haushalte gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben – es ist nicht hinnehmbar, dass es keine Kenntnis über nicht angeschlossene Wohnungen geben soll. Immerhin weiß der OB, dass "monatlich mehrere hundert Anschlüsse" zugemacht werden. Aber er redet das klein auf "ganz besondere Ausnahmefälle, in denen ein erneuter Anschluss an finanziellen Engpässen der Familien scheitert". Ja und dann? Da beruhigt es ja sehr: "Besondere Vorkehrungen für den kommenden Winter müssen nicht getroffen werden ..."

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