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DEW darf Kunden Gas nicht sperren

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Die DEW darf einem Kunden, der seine Rechnung selbsttätig gekürzt hat, weil er den Gaspreis nicht für angemessen hält, vorerst nicht den Gashahn abdrehen.

Der Kunde hatte nach der Gaspreiserhöhung vom 1. November 2004 die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme angezweifelt. Er war einer von rund 350 DEW-Kunden, die diese Bedenken geltend machten. Die meisten von ihnen zahlen seither ihre Rechnung nur unter Vorbehalt. Doch dieser Kunde ging weiter. Er kürzte seine Zahlungen - und erhielt nun von der DEW die Androhung, seine Gasversorgung zu sperren. Es hätten sich zu hohe Zahlungsrückstände angesammelt.

Gegen die Androhung der Sperrung zog der Kunde vor des Landgericht und erwirkte gestern eine einstweilige Verfügung. Danach ist DEW verpflichtet, einen Monat lang die Gasversorgung des Kunden aufrecht zu erhalten. Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller seine Klage vor Gericht einreichen. Erst dann wird in der Sache entschieden. Ob weitere Kunden, die sich gegen die Erhöhung sträuben, im Moment von einer Sperrung bedroht sind, konnte DEW-Sprecherin Gabi Dobovisek gestern Abend nicht mitteilen.

Quelle: WR vom 22.07.2005

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