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Gaspreis zog um 48 % an

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Der Mieterverein hat gerechnet und was herauskommt, dürfte manchen Verbraucher schocken: In knapp zwei Jahren ist der Gaspreis um 48% gestiegen.

Die Chronologie der Gaspreiserhöhungen: Am 1. November 2004 ging's um rund 9% nach oben, am 1. Oktober 2005 um 14%, am 1. Januar 2006 um 10% und ab 1. September kommen noch einmal 10% drauf.

"Äußerungen der DEW21-Verantwortlichen hatten Anlass zu der Hoffnung gegeben, dass eine Gaspreiserhöhung zwar nicht vermeidbar ist, aber 'maßvoll' ausfallen wird. Jetzt ist klar, dass für die Verbraucher eine weitere erhebliche Kostensteigerung eintritt", so Rainer Stücker vom Mieterverein Dortmund und Umgebung.

Für viele Mieterhaushalte sei noch gar nicht klar, welche Kosten sie noch erwarten, da erst wenige ihre Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2005 erhalten hätten. "Der Heizkostenschock kommt auf viele noch zu, da erst die Heizkostenabrechnung 2006 die ersten drei Erhöhungen in vollem Umfang ausweist", warnt Stücker. Für die überwiegende Zahl der Haushalte sei in diesem Zeitraum das verfügbare Realeinkommen aufgrund vielfacher Mehrbelastungen gesunken.

Insbesondere für Verbraucher mit geringem Einkommen sei der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Doch das Wohngeld berücksichtige nicht die Steigerungen bei den Heizkosten. "Hier muss auf Bundesebene reagiert werden, damit Wohngeldempfänger angemessene Beiträge für ihre tatsächlichen Wohnkosten erhalten", fordert Stücker. Zusammen mit dem Mieterbund werde man entsprechende Initiativen starten.

Da die Kommune bei Beziehern von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II die Heizkosten unmittelbar übernimmt, belaste die Gaspreiserhöhung auch den kommunalen Haushalt.

Es möge zwar zutreffen, dass DEW21 testiert wurde, dass sie erneut nur die Preiserhöhungen der Lieferanten weitergebe, gleichwohl ändere das nichts an den Belastungen für die Verbraucher. "Festzuhalten ist, dass DEW21 aber nicht die gesamte Preiskalkulation offen legt, was aktuell weiterhin eine offene Rechtsfrage ist", erklärt Stücker. "Wer sicher sein will, von eventuell für Verbraucher positiven Entscheidungen zu profitieren, sollte weiterhin Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen einlegen." - kiwi

 www.mieterverein-dortmund.de

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 04. August 2006

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