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Sozialticket erhalten

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Gemeinsamer Beschlussvorschlag der unterzeichnenden Organisationen für die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund. Die Fraktionen werden gebeten, diesen zu übernehmen und als Antrag in die Ratssitzung am 14.1.2010 einzubringen.

Beschlussvorschlag zum Sozialticket:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets mit der DSW21 AG dahingehend neu zu vereinbaren, dass

  1. das Sozialticket auch künftig zeitlich unbeschränkt nutzbar ist
  2. der Nutzerkreis um Personen erweitert wird, deren monatliches Einkommen um max. 20 % über den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unter­kunft) liegt
  3. der vom Abonnenten aufzubringende Eigenanteil die in den Regelsätzen nach SGB II / SGB XII enthaltene Pauschale für „fremde Verkehrsleistungen“ nicht überschreitet.


Begründung:

Weder die zwischen Verwaltung und Stadtwerken ausgehandelte 9 Uhr-Lösung noch die Öffnung ausschließlich für Wohngeldempfänger setzen den politischen Sinn des Rats­beschlusses vom 26.11.2009 um. Ein Absinken der Abonnentenzahlen – wie bereits jetzt erkennbar - kann nicht im Interesse von Stadt und Stadtwerken sein.

Die ausgehandelte Lösung ist auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsneutralität nicht zwingend. Auch die mit diesem Antrag vorgeschlagene Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 26.11.2009 durch Verwaltung und Stadtwerke kann haushaltsneutral erfolgen.

Zu den Einzelpunkten:

  1. Es kann nicht zielführend sein, sondern wirkt eher kontraproduktiv, das Sozialticket zeit­lich einzuschränken – viele Wege des Personenkreises, der auf das Sozialticket angewiesen ist, kollidieren mit der vorgesehenen 9 Uhr-Grenze. ARGE-Termine, Jobs und Maßnahmen, der Unterricht für schulpflichtige Kinder u.v.a.m. beginnen regelmäßig, oder zumindest häufig, vor den Öffnungszeiten der City. Dies gilt erst recht für den – neu hinzukommenden – Personenkreis der im Niedriglohnsektor Beschäftigten.
  2. Das politisch sinnvolle Ausweiten des berechtigten Personenkreises soll diejenigen einbeziehen, die mit einem Einkommen arbeiten und leben müssen, das nur knapp über dem Niveau gesetzlicher Sozialleistungen rangiert. Ein 20-prozentiger Aufschlag auf die Regel­sätze nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung) stellt diese Nähe angemessen dar. Die Regelung soll zudem auch solche Personen einbeziehen, die theoretisch vorhandene Ansprüche auf Wohngeld oder andere gesetzliche Leistungen – aus welchen Gründen auch immer - nicht realisieren.
  3. Die Festlegung auf einen neuen Abgabepreis für das Sozialticket weit oberhalb der in den Regelsätzen nach SGB II / SGB XII enthaltenen Pauschalen für „fremde Verkehrsleistungen“ lässt eine sachgerechte Begründung vermissen. Schon die Festlegung auf einen Eigenanteil von 15 € für das Sozialticket war in Teilen ein Zugriff auf anders besetzte und damit nicht mehr realisierbare Pauschalen innerhalb der Regelsätze. Der für den innerstädtischen ÖPNV vorgesehene Regelsatzanteil beträgt aktuell 11,49 Euro im Monat, der Ansatz für alle „fremden Verkehrsleistungen“ zusammengenommen knapp 15  Euro.

Dem – bislang guten – Beispiel Dortmunds folgend haben zuletzt auch die Kreise Unna und Düren ein Sozialticket-Abo zum Preis von monatlich 15 € eingeführt. Ein noch über die 15 € hinaus gehender Zugriff kann weder gesellschafts- noch sozial- und kulturpolitisch begründet werden.

Aus den genannten Gründen ist eine Neuverhandlung mit den Stadtwerken vonnöten.

Dieser Antrag wird bislang unterstützt von:
Arbeitslosenzentrum Dortmund, Gewerkschaft NGG Dortmund, DGB Region Dortmund-Hellweg, Kreisverband und Fraktion Die Linke, Kreisverband und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sozialforum Dortmund, Mieterverein Dortmund, verdi-Erwerbslosenausschuss, Linkes Bündnis Dortmund, Fahrgastverband PRO BAHN, Akoplan, VCD Kreisverband Dortmund-Unna e.V., ADFC Dortmund, Dortmunder Friedensforum, Interessens­gemeinschaft Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB)
(Stand 11.1.2010)

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