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RWE-Aufsichtsrat: Führt Langemeyer seine Vergütung ab?

Wird Ex-Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) seine Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied beim Energie-Riesen RWE nach seinem Ausscheiden als OB weiterhin an die Stadt abführen? Oder wird er die rund 215.000 Euro für das Jahr 2009 komplett behalten?

Bislang gibt es dazu keine abschließende Vereinbarung mit der Stadt, teilte Stadtdirektor Siegfried Pogadl jetzt den Ratsmitgliedern mit. Der ehemalige OB von Essen, Wolfgang Reiniger, dagegen, der ebenfalls sein Aufsichtsratsmandat behält, will auch weiterhin seine Tantiemen bis auf die gesetzlich ihm zustehenden 6000 Euro an seine Stadt abführen.

Abschied als OB

Zum Hintergrund: Trotz seines Abschieds als OB im vergangenen Jahr will Langemeyer sein lukratives Aufsichtsratsmandat bis zur Hauptversammlung im April 2011 behalten. Er vertritt die Auffassung, dass er sein Mandat ausschließlich deshalb ausübe, weil die Hauptversammlung ihn aufgrund seiner Eignung gewählt, nicht aber, weil der Rat der Stadt ihn entsandt habe.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Als OB durfte Langemeyer lediglich einen Eigenanteil von 6000 Euro von seiner RWE-Aufsichtsratsvergütung behalten. Der Rest floss in den städtischen Haushalt. Langemeyer hat seine Tantiemen bislang allerdings nur unter Vorbehalt an die Stadt weitergereicht – bis ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dem parallel gelagerten Fall des CDU-OB‘s von Krefeld, Gregor Kathstede, Klarheit bringt, ob diese Nebeneinkünfte an die Stadt abzuführen sind oder nicht.

Stadtverwaltung

Auch nach Auffassung der Stadtverwaltung sitzt Langemeyer als persönlich von der Hauptversammlung gewählt im Aufsichtsrat, ließ Pogadl den Rat auf CDU-Anfrage wissen. Die Stadt könne nach Aktienrecht nicht über Aufsichtsratsmandate bei der RWE AG verfügen, „gleichwie der Rat der Stadt hierzu entscheidet“.

Quelle: RN vom 23.03.10

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