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Neonazi wegen Körperverletzung verurteilt

2800 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze à 35 Euro) und Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld an das Opfer: So lautete am Dienstag im Amtsgericht das Urteil gegen einen Neonazi (31), der einem Studenten aus der Antifa-Szene am 4. Dezember 2008 die Nase gebrochen hatte.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro gefordert, dabei jedoch die Anzahl der Tagessätze auf 100 angesetzt. In diesem Falle wäre der bisher unbescholtene Angeklagte vorbestraft gewesen.
Ein hinterhältiger Überfall aus Rache

Es war Rache. Und ein hinterhältiger Überfall. Weil der Student (21) im Vorfeld der Demonstrationen zum Antikriegstag 2008 die Flugblätter der Rechten zerissen hatte, wurde er am Abend des 4. Septembers auf dem Westenhellweg von zwei Rechten überfallen und zu Boden gerissen. Einer der Männer brach ihm mit einem Schlag das Nasenbein - und das war nach Überzeugung des Gerichtes der Angeklagte. Der wiederum sagte auch am Ende des zweiten Prozesstages: „Ich habe nur Flugblätter verteilt, mehr nicht.” Verteidiger Rechtsanwalt André Picker hatte Freispruch gefordert: Es gäbe keine Beweise, die eine Verurteilung rechtfertigten.

Freundin des Opfers schoss Foto des Angeklagten

Amtsrichter Erhard Heinrichs dagegen sah den Angeklagten als einwandfrei überführt an. Die Freundin des Opfers, die bei dem Überfall vor dem Geschäft „Saturn” dabei war und ebenfalls zu Boden gerissen wurde, hatte den blonden Mann einen Tag später bei einer Kundgebunen wiedergesehen. Sofort schoss sie ein Foto, das sie der Polizei übergab. Auch im Prozess selbst sagten beide übereinstimmend: „Wir erkennen ihn wieder, auch, wenn er jetzt eine andere Frisur trägt.

Am ersten Prozesstag hatte der Student aus der Antifa-Szene den Überfall folgendermaßen geschildert: „Erst tauchten zwei Männer auf, drängten mich ab. Die enge Ecke, das war wie eine Falle.” Ohne jegliche Fluchtmöglichkeit war er dann den Angriffen des Angeklagten und weiterer Rechter wehrlos ausgesetzt.

Quelle: der Westen vom 23.12.09

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