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Gesellschaft muss sich selbst schützen

Mehrere Anläufe hatten Dortmunds Polizeipräsidenten in den letzten Jahren unternommen, die Aufmärsche der Neonazis zu stoppen – bislang ohne Erfolg. Das in Zukunft weiterhin zumindest das Verbot ausgesprochen werden kann, bekräftigt der Entscheid des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe.

Die Verfassungsbeschwerde des Ende Oktober gestorbenen Rechtsextremisten Jürgen Rieger wies das Gericht als unbegründet ab und billigte den Volksverhetzungs-Paragrafen 130 als Sonderrecht gegen Neonazis. Allerdings kennt das Grundgesetz „kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip“, dass bereits die bloße Verbreitung rechtsradikaler Meinungen unter Strafe stelle.

Anders-Hoepgen ist zwiespältig

Dementsprechend bewertet Hartmut Anders-Hoepgen (Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) den Entscheid zwiespältig: „Ich begrüße natürlich, dass rechte Aktivitäten, gerade die Aufmärsche, weiterhin verboten werden können“, erklärte er am Dienstag.

Dortmund habe das erst am 5. September bewiesen. Der nächste Schritt sei der zeitnahe Beschluss der fertigen Handlungsstudie gegen Rechts durch den Verwaltungsvorstand. 

Quelle: RN vom 18.11.09

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