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Dortmunder Linke im Rat beantragen Haushaltsmittel für Nullticket und Lernmittel

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Sozial macht neuerdings Furore in der Stadtpolitik - nur kosten darf die neue Priorität nichts. Der Oberbürgermeister spielt "des Kaisers neue Kleider", ein schönes Märchen für die Vorweihnachtszeit. Als neues Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit stellt die Fraktion "die Linken im Rat" zum Fachhaushalt 2008/2009 zwei Änderungsanträge, damit die neue Politik sich auch rechnerisch für die sozial Benachteiligten und von vielem Ausgegrenzten niederschlagen kann.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2008/2009

Die Fraktion "die Linken im Rat" beantragt, in den Entwurf des Haushaltsplans 2008/2009 die Kosten für das Bereitstellen eines Sozial-Tickets für den ÖPNV in Dortmund für Menschen einzustellen, die als Erwerbslose ALG II beziehen, als Erwerbstätige ergänzend ALG II beziehen oder in vergleichbaren materiellen Verhältnissen leben. Das Sozial-Ticket soll kostenfrei abgegeben werden (Null-Ticket).

In der Systematik des Haushaltsplanentwurfs ist der dafür geeignete Ort:
Produktgruppe 00505: Hilfen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit
Produkt 0050505: Soziale Vergünstigungen

Die einzusetzenden Kosten sind durch die Verwaltung bedarfsgerecht zu ermitteln. Bis zu dieser Klärung sollen pauschal Euro 10.000.000 eingesetzt werden.

Die Ergebnisse von Produkt, Produktgruppe und Teilergebnisplan sind jeweils entsprechend zu ändern. Ein haushaltsmäßiger Ausgleich ist in diesem Teil des Haushaltsplanentwurfs nicht vorzunehmen.

Begründung:

Endlich haben die Fraktionen SPD/Grüne im Rat eine zentrale Forderung von Arbeitsloseninitiativen, Sozialhilfegruppen, Gewerkschaften und linken Parteien aufgegriffen. Sie beschlossen in der Sitzung des Rates am 13.09.07, "die Dortmunder Stadtwerke aufzufordern, unverzüglich die Voraussetzungen für die Einführung eines Mobilitäts-/Sozialtickets in Dortmund zu schaffen. Zielsetzung ist die Einführung des Sozialtickets zum 01.01.08". Dies muss allerdings Folgen im Entwurf des kommunalen Haushaltsplans der Stadt haben – die DSW 21 werden zweifellos nicht die Kosten tragen, zumindest nicht allein.
 
Erwerbslose, Geringverdienende und Arme dürfen nicht aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt sein. Sie sollen sich an Leben und Politik in ihrer Stadt, an Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beteiligen können. Faktisch aber ist das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel für die meisten von ihnen unerschwinglich. Die Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel stehen in keinem Verhältnis zu dem in den Transferleistungen des ALG II enthaltenen Anteil für Mobilität. Dieser Anteil kann nicht zur Finanzierung des Sozial-Tickets herangezogen werden, weil es Bedarf auch zu Fahrten über die Ticket-Zonierung hinaus gibt.

Die Fraktion "die Linken im Rat" ist für ein Sozial-Ticket in der Form des Null-Tickets. Was die in den Haushaltsplan einzusetzenden Kosten anbetrifft, so sind sie verwaltungsmäßig in Kooperation mit den Dortmunder Stadtwerken zu ermitteln. Der im Antrag eingesetzte Betrag ist als Merkposten zu verstehen.

Mit dem Einbringen des Haushaltsplanentwurfs wurde programmatisch eine neue Orientierung der kommunalen Politik ausgegeben: "Wir müssen sprechen über Armut, Bildung und Arbeit". Die Fraktion "die Linken im Rat" unterstützt diese Zielstellung voll und ganz und fordert zu ihrer Umsetzung auf. Der haushaltsmäßige Ausgleich in dieser Frage kann nicht im eigenen Teilplan hergestellt werden - neue politische Prioritäten erfordern auch neue Setzungen im Haushaltsplan.

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Die Fraktion "die Linken im Rat" beantragt, in den Entwurf des Haushaltsplans 2008/2009 die Kosten für das Einrichten eines kommunalen Lernmittelfonds für Zuschüsse zu den Ausgaben für Lernmittel der Schulkinder und -jugendlichen einzusetzen, deren Erziehungsberechtige als Erwerbslose ALG II, als Geringverdienende ergänzend ALG II beziehen oder in vergleichbaren materiellen Verhältnissen leben.

In der Systematik des Haushaltsplanentwurfs ist der dafür geeignete Or:
Produktgruppe 00505: Hilfen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit
Produkt 0050505: Soziale Vergünstigungen

Die einzusetzenden Kosten sind durch die Verwaltung bedarfsgerecht zu ermitteln. Bis zu dieser Klärung sollen pauschal Euro 1.000.000 eingesetzt werden.

Die Ergebnisse von Produkt, Produktgruppe und Teilergebnisplan sind jeweils entsprechend zu ändern. Ein haushaltsmäßiger Ausgleich ist in diesem Teil des Haushaltsplanentwurfs nicht vorzunehmen.

Begründung:

Unzulänglich ausgestattetes Lernen in Schule und Ausbildung stellt eine gravierende Minderung oder besser eine Verweigerung der Chancen gerade der Kinder und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Situationen dar. Bei der Ausstattung mit Lern- und Arbeitsmitteln handelt es sich nicht nur um vorgeschriebene Schulbücher, sondern in größerem Ausmaß auch um technische, kulturelle und wissenschaftliche Gerätschaften, Schriften und Verbrauchsmaterialien, Exkursionskosten u.a.m. Die auftretenden und in der Regel unabweisbaren Kosten gehen jährlich in die Hunderte Euro.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Position des Dortmunder Ver.di-Erwerbslosenausschuss vom 03.09.07, die wir teilen. (Anlage)

Was die in den Haushaltsplan einzusetzenden Kosten anbetrifft, so sind sie verwaltungsmäßig in Kooperation zwischen Schulamt (Kosten der Lernmittel) und Sozialamt (Zahl der Bedürftigen) so zu ermitteln, dass die bedürftigen Kinder und Jugendlichen ausreichende Zuschüsse zu den Lernmittelkosten erhalten. Der im Antrag eingesetzte Betrag ist als Merkposten zu verstehen.

Mit dem Einbringen des Haushaltsplanentwurfs wurde programmatisch eine neue Orientierung der kommunalen Politik ausgegeben: "Wir müssen sprechen über Armut, Bildung und Arbeit". Die Fraktion "die Linken im Rat" unterstützt diese Zielstellung voll und ganz und fordert zu ihrer Umsetzung auf. Der haushaltsmäßige Ausgleich in dieser Frage kann nicht im eigenen Teilplan hergestellt werden - neue politische Prioritäten erfordern auch neue Setzungen im Haushaltsplan.

Prof. Wolfgang Richter, Fraktion "die Linken im Rat"

 

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