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Antifaschist darf sich aus Angst vor Neonazis vermummen

Auch in zweiter Instanz hat das Landgericht Dortmund gestern den Freispruch für einen 29-jährigen Antifaschisten bestätigt. Der Dortmunder hatte auf einer Demo gegen Rechts Sonnenbrille und Mütze getragen - aus Angst, von den Neonazis erkannt zu werden.

Für den engagierten Antifaschisten war es ein Sieg auf ganzer Linie - und das bereits zum zweiten Mal. Auch in zweiter Instanz bestätigte das Landgericht gestern den Freispruch für den 29-Jährigen, der aus Angst vor Neonazis auf einer Demo gegen Rechts Sonnenbrille und Wollmütze getragen hatte. Sein Motiv: „Ich wollte von den Rechten nicht erkannt und fotografiert werden. Die bedrohen mich seit 2005, stellen Fotos von mir ins Internet.”

Mit Inbrust erinnerte der Kämpfer gegen Rechts an die Übergriffe auf eine Dorstfelder Familie, die inzwischen aus Angst vor dem Terror der Neonazis weggezogen ist. Erinnerte auch an den jüngsten Buttersäure-Anschlag. „Aus Angst, und nur aus Angst, habe ich Mütze und Brille getragen. Und nicht etwa, damit mich die Polizei nicht erkennt. Ich habe denen ja sogar vorher meinen Ausweis gezeigt.”

Kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Deswegen wurde er im Amtsgericht auch in erster Instanz freigesprochen. Dass sich der Kämpfer gegen Rechts am 5. Mai 2008 auf einer absolut friedlich verlaufenden Kundgebung auf der Katharinenstraße vermummt hatte und daher gegen das Versammlungsgesetz verstieß, sei dem engagierten Dortmunder nicht nachzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft jedoch zog daraufhin in Berufung. „Ich kann Ihre Argumentation, Ihre Motove ja durchaus verstehen”, sagte Staatsanwalt Ümit Görgün gestern im Prozess vor dem Landgericht. „Aber objektiv ist der Tatbestand nun mal erfüllt.” Der Vertreter der Anklagebehörde hielt den Antifaschisten eindeutig für vermummt und forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.

Die 45. Strafkammer sah dies anders. „Wir haben uns die Fotos noch einmal ganz genau angesehen”, erklärte der Vorsitzende Richter Meinhard Northoff und sah dem unerschrockenem Antifaschisten dabei in die Augen: „Man kann Sie trotz der Mütze und der Brille immer noch recht gut erkennen.” Somit sei der Strafbestand einer Vermummung nicht festzustellen, das Gericht verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft - und der Freispruch blieb bestehen.

"Gefahr durch das Treiben der Neonazis"

Zuvor hatte Rechtsanwältin Anne Mayer in ihrem Plädoyer noch einmal bekräftigt, wie sehr ihr Mandant „durch das Treiben der Neonazis gefährdet ist”. So hätten Anhänger der rechten Szene nicht nur Adresse und Foto, sondern auch die Arbeitsstelle des engagierten Mannes auf entsprechenden Internet-Seiten veröffentlicht. „Man muss sich doch nur die jüngsten Vorfälle hier in Dortmund einmal ansehen”, sagte die Verteidigerin, „die Gefahr ist real.”

Quelle: Der Westen vom 12.03.10

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