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480 bleiben in ihren Wohnungen

Wohnen Hartz-IV-Betroffene zu teuer? Leben sie auf Kosten der Allgemeinheit in zu großen Wohnungen? Im Sommer letzten Jahres nahm der Sozialausschuss die "Neufassung der Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II" zur Kenntnis. Mit der rot-grünen Mehrheit schlug der Ausschuss weitere Ergänzungen und Änderungen vor.

Inzwischen sind fast alle Fälle mit unangemessen hohen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 überprüft. In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag (8. 5.) ab 14 Uhr im Ratssaal legt Sozialdezernent Siegfried Pogadl die aktuellen Ergebnisse vor. Demnach umfasste die Datenbank Ende März 42 403 so genannte Bedarfsgemeinschaften, von denen 9034 die Angemessenheitskriterien überschreiten. 6 538 dieser Fälle lagen im Bereich einer Überschreitung der Kriterien um weniger als 15 Prozent bzw. 50 Euro und wurden nicht mit in die Überprüfung einbezogen.

2 496 Fälle übersteigen nach gegenwärtigem Stand die Kriterien um mehr als 15 Prozent bzw. 50 Euro und werden somit von der ARGE sukzessive überprüft. Hiervon stehen derzeit nur 17 Überprüfungen noch aus. In 1 546 Fällen ist eine Aufforderung ergangen, die Kosten zu senken - durch Umzug zum Beispiel. Die Frist hierfür beträgt sechs Monate.

In 480 Fällen wurden soziale Gründe anerkannt, die einen Verbleib in der Wohnung rechtfertigen. 453 Fälle befinden sich noch im Stadium der Prüfung.

Befürchtungen, der Dortmunder Wohnungsmarkt gebe zu wenige, kostengünstige Alternativen her, bestätigten sich nach den bisherigen Auswertungen von Leerstand nicht. Nach Einschätzung des Wohnungsamtes belief sich der Wohnungsleerstand Ende 2006 auf 4500 bis 5000 Wohnungen.

Seit Ende Februar wertet die ARGE Dortmund das Angebot an inserierten Wohnungen aus. Die Offerten an freiem Wohnraum liegen im Durchschnitt bei 212 Wohnungen, die von den Mietkonditionen her als "angemessen" gelten. - bö

Quelle: RN vom 03. Mai 2007

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