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Schlappe für Gas-Rebellen

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Mit einem Rückschlag endete vor dem Landgericht der Versuch mehrerer "Gaspreis-Rebellen", die DEW in die Knie zu zwingen. Nach jahrelangem juristischem Kampf erklärten sich die Kunden zur Nachzahlung von bisher gekürzten Beträgen bereit.

Ein Mann muss nun 838,39 Euro an die DEW überweisen – plus Zinsen. So lautet der gestern getroffene Kompromiss. Darüber hinaus muss er sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten des Versorgers übernehmen.

Ein teures Unterfangen. Eine weitere Kundin wollte sich zwar nicht zu einer Kompromiss-Lösung durchringen – Erfolg hatte sie aber trotzdem nicht. In Abwesenheit wurde die Frau verurteilt. Ihre Rechnung beläuft sich auf 843 Euro und ein paar Cent. Nach Angaben des Vertreters von DEW 21sind derzeit noch „eine Handvoll ähnlich gelagerter Fälle“ offen.

Diese werden ebenfalls in Kürze am Landgericht verhandelt – wenn nicht die gestrigen Niederlagen Signalwirkungen auf die Kunden haben. Sämtliche Kunden kürzen seit 2004 beziehungsweise 2005 ihre Gasrechnungen, weil sie die Preiserhöhungen des Versorgers für nicht plausibel halten.

Wie ihr Vertreter, Rechtsanwalt Reinhard Weeg aus Rheda-Wiedenbrück, gestern am Rande des Prozesses erklärte, handelt es sich dabei keineswegs um Einzelfälle. „Alleine ich vertrete derzeit mehr als 400 Mandanten“, so Weeg. In Bayern genauso wie in Nordrhein-Westfalen, in Sachsen-Halten wie in Baden-Württemberg.

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 23.07.2010


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