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DEW-Gaspreise: Kritik an Verfahren zu Gutschrift und Festpreis

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DEW21 zahlt ihren Gaskunden Geld zurück. Im Prinzip eine gute Sache, doch die Verbraucherzentrale NRW sieht die "Tücke im Detail".

„Zwar wird allen Haushaltskunden Geld erstattet – aber jeweils zu unterschiedlichen Konditionen“, mahnt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale, die Angebote genau zu prüfen. So erhielten Sonderkunden für 24 Monate eine Gutschrift in Form eines reduzierten Gaspreises – und zwar unabhängig davon, ob sie weiterhin DEW21-Kunde bleiben oder zu einem anderen Anbieter wechseln oder schon gewechselt haben.

Grundversorgung

Kunden in der Grundversorgung hingegen, „die zu hohen allgemeinen Preisen versorgt werden“, erhielten eine Erstattung nur, wenn sie weiterhin DEW21-Kunde blieben und den angebotenen Sondervertrag mit zweijähriger Preisgarantie abschlössen.

Grundversorgungskunden könnten es aber heute schon preiswerter haben – und obendrein sei der neue Vertrag „rechtlich nicht akzeptabel“. „Völliger Blödsinn“, kontert DEW-Sprecher Albert Herzmann.

Die neuen Klauseln in den Gasverträgen orientierten sich „exakt“ an den Urteilen des Bundesgerichtshofes. Und der Grundversorgungstarif sei gerade bei Kleinverbräuchen günstig.

Dass DEW21 mit der Gutschrift für „unrechtmäßige Gaspreiserhöhungen in der Vergangenheit Verantwortung“ übernehme, wie die Verbraucherzentrale behauptet, lässt bei Herzmann ebenfalls das Blut hochkochen.

Unrechtmäßige Preiserhöhungen habe es nicht gegeben, wenn überhaupt, hätten Gerichte „möglicherweise die Preisgleitklauseln beanstanden können“.

DEW21 habe sich und den Kunden langwierige Prozesse ersparen wollen und daher gemeinsam mit Mieterverein Dortmund, Haus & Grund und Mieter & Pächter das Gutschriftmodell erarbeitet.

Zwei-Jahresfestpreisgarantie

Bis spätestens Ende nächster Woche sollen bei allen 150.000 Gaskunden die Anschreiben mit Einverständniserklärung zur Gutschrift wie auch der Vertragsergänzung mit der Zwei-Jahresfestpreisgarantie im Briefkasten liegen. So mancher, der die Schreiben bereits bekommen hat, ist offenbar verunsichert. „Die rennen uns hier die Bude ein“, sagt Jürgen Schröder und meint die Verbraucherzentrale am Gnadenort.

Er empfiehlt allen Kunden, die Angebote anderer Anbieter zu prüfen. „Bereits im ersten Jahr ist eine größere Ersparnis als die zu erwartende Erstattung drin, wenn diese Kunden zu einem günstigeren Gasversorger wechseln.

Und mit künftigen Preiserhöhungen zu rechnen, die das DEW-Angebot im zweiten Jahr attraktiv machen könnten, ist Lesen im Kaffeesatz.“

Für Albert Herzmann ist letztlich alles eine „Vertrauenssache“, ob also die Kunden dem von DEW21 und den drei Verbraucherverbänden erarbeiteten Gutschriftmodell trauten. Und einem heimischen Unternehmen die Treue hielten, das seine Millionen-Euro-Aufträge in die Region vergebe.

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 23.07.2010


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