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Antwort auf Widerspruch kundenfeindlich

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Die Antwortschreiben von DEW auf Widersprüche gegen die Gaspreiserhöhung empfindet der Mieterverein als Affront.

Wie berichtet, haben tausende Kunden Widerspruch eingelegt. Seit Mitte letzter Woche gibt es Antwortschreiben der DEW21, "die die Betroffenen verärgern und verunsichern", so Geschäftsführer Rainer Stücker. "Die Reaktion der DEW21 auf eingelegte Widersprüche ist leider nur als kundenfeindlich zu bezeichnen", stellt Stücker fest.

In dem Antwortschreiben heiße es wörtlich: "Inzwischen sind wir nicht mehr der alleinige Gasanbieter in Dortmund, so dass in Dortmund eine Marktsituation besteht. Daher ist das Recht auf Erhebung des Billigkeitseinwandes des Gaspreises gem. § 315 BGB zwischenzeitlich entfallen."

"Leider ist diese Argumentation der DEW21 so unseriös wie rechtlich falsch", stellt Stücker fest."

Wer seine Rechte sichern will, müsse der Gaspreiserhöhung widersprechen. "DEW soll daher Ihre Zurückweisungen zurücknehmen und Ihrer Verpflichtung nachkommen, die Preiskalkulation umfassend offenzulegen", verlangt Stücker. Dazu seien die Versorgungsunternehmen nämllich erst im letzten Jahr durch den Gesetzgeber gezwungen worden, so der Mieterverein.

Quelle: WR vom 25.08.08

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