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Hartz IV (SGB II) ist verfassungswidrig

Sind die ALG II-Regelsätze verfassungswidrig? - DGB-Gutachten in Arbeit (14.01.05) ---- Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages enthält das Gesetz Klauseln, „die im Grundgesetz ausdrücklich weder bestimmt noch zugelassen sind“ (Welt.de vom 02.01.04) --- Gutachten zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV - im Auftrag der PDS erstellt vom Berliner RA Ulf Wende (Links zum Gutachten und zu Artikeln von Hans Springstein in "junge Welt" vom 01.12.04) ---



-->   Sind die ALG II-Regelsätze verfassungswidrig?   -   DGB - Gutachten in Arbeit   -   Information auf der WebSite des DGB Hamburg vom 14.01.05 (externer Link)

-->   Verfassungsprobleme bei Hartz IV   -   Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages enthält das Gesetz Klauseln, „die im Grundgesetz ausdrücklich weder bestimmt noch zugelassen sind“   -   Artikel erschienen am So, 2. Januar 2005, auf http://www.welt.de



-->   Zum Download des Gutachtens des Berliner RA Ulf Wende (pdf-Format)   -   (externer Link)

-->   Armutsgesetze mit allen Mitteln verhindern - PDS stellt Studie zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV vor   -   Seite-1-Artikel von Hans Springstein in junge Welt vom 01.12.04 (externer Link)

-->   Verstoß in zehn Punkten   -   »Hartz IV«-Betroffene sollen Widerspruch einlegen und klagen   -   Seite-4-Artikel von Hans Springstein, junge Welt vom 01.12.04 (externer Link)



-->   Musterwiderspruch   -   Von jeder/jedem zu verwenden, sobald der Alg 2-Bescheid da ist. Individuelle, aus den persönlichen Verhältnissen begründete Widersprüche, unter zusätzlicher Verwendung der allgemein-rechtlichen Teile der Musterbegründung, sind aber auf jeden Fall vorzuziehen.

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