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WM-Scherz nicht für alle spaßig

Ein "selbst ernannter WM-Scherzbold" (O-Ton des städtischen WM-Beauftragten Gerd Kolbe) hat gestern für jede Menge Turbulenzen gesorgt.

Mehrere hundert Anwohner rund um das Stadion fanden am Morgen ein vermeintliches Flugblatt der Stadt in ihren Briefkästen. Andere bekamen das Schreiben sogar per Post. Darin wiesen Ordnungsamt, Bürgerbüro und der WM-Beauftragte auf "sicherheitsrelevante und interessengeschützte Regelungen für einen 1000 Meter Sicherheitsring rund um das Dortmunder Westfalen-Stadion" hin. Laut "EUFußballÜbkG" bedeute dies für die betroffenen Bürger u.a.:

  • Der Zugang zum Sicherheitsring wird nur in Zusammenhang mit einer Sondergenehmigung der Stadt (für 10 Euro im Bürgerbüro zu bekommen) gewährt.
  • Das Parken von Kfz ist nicht gestattet.
  • Außenwerbung jeglicher Form ist zu entfernen. Ausgeschlossen ist dabei die Reklame der FIFA-Hauptsponsoren.
  • Die Einfuhr von Nicht-Sponsoren-Produkten ist nicht gestattet.
  • Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet. "Teilen Sie uns Regelverstöße umgehend mit, um im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit eine faire Sportveranstaltung zu gewährleisten!"

Eines muss man dem Schreiber doch lassen, Gerd Kolbe: Er überspitzt in satirischer Form die Reglementierungswut des Fußballweltverbandes FIFA. "Sie werden von mir jetzt kein Lob hören", gab sich der WM-Beauftragte zerknirscht. Schließlich hatte der anonyme Verfasser auch die passenden Durchwahlen unter die angeblichen Absender geschrieben - seit 7 Uhr liefen die Telefonleitungen in der Verwaltung heiß. "Es waren hunderte von Anrufen, die wichtige Arbeitskraft im Sekretariat blockiert haben."

Die meisten Anrufer hätten dem authentisch wirkenden Papier Glauben geschenkt. "Muss ich die Gebühr jedesmal zahlen" fragte eine Anruferin, ein anderer wollte wissen, was er denn nun wegen des Verbotes von "Nicht-Sponsoren-Produkten" beim Einkaufen beachten müsse. Unermüdlich riet Kolbe, "das Blatt einfach wegzuwerfen".

Das Rechtsamt will jetzt überprüfen, ob es wegen Amtsanmaßung Anzeige gegen Unbekannt stellt. Der Verfasser der Zeilen muss zudem ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Namensrecht befürchten.

Auch die Dortmunder Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob der "Scherz" strafbar ist oder ob es sich um "groben Unfug" handelt. - weg

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 31. Mai 2006

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