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Neuwahlen bei Burger King

Die umstrittenen Betriebsrats-Wahlen bei Burger King in Kley werden wiederholt. Das Arbeitsgericht erklärte die Stimmabgabe vom 24. April gestern zwar nicht - wie von der Restaurant-Leitung beantragt - für nichtig, dafür aber für anfechtbar. Freuen durften sich am Ende trotzdem nur die Betriebsräte.

Burger King behauptet, dass bei den Wahlen manipuliert worden sei. Die gewählten Mitarbeiter hätten bei der Auszählung zu ihren Gunsten nachgeholfen. Diese Angaben ließen sich vor Gericht aber nicht beweisen.

Lediglich kleinere Fehler im Vorfeld der Stimmabgabe seien dem Wahlvorstand anzulasten, so die Richter. Beispielsweise seien die Stimmzettel nicht in Umschläge gesteckt, sondern nur in der Mitte gefaltet worden. Außerdem sei die Ausschreibung nicht für jeden Mitarbeiter in dessen Muttersprache übersetzt worden.

Diese Fehler führen nun dazu, dass die Wahl wiederholt werden muss. Manfred Sträter von der Gewerkschaft "Nahrung Genuss Gaststätten" (NGG) kündigt schon jetzt an, dass dabei auf alle Kleinigkeiten geachtet wird: "Das wird die am besten überwachte Wahl aller Zeiten." Im Vorfeld "lassen wir die Ausschreibung auf Kosten von Burger King noch in 32 chinesische Dialekte übersetzen - damit sich auch keiner beschweren kann".

Die Entscheidung der Richter könnte für die Betriebsräte bei Burger King weit reichende Auswirkungen haben. Wegen der Manipulations-Vorwürfe war ihnen im Mai fristlos gekündigt worden. Wenn das Gericht jetzt aber Manipulationen nicht feststellen kann, "ist das für die Kündigungsschutz-Klagen nur gut", so Sträter. Offiziell bleiben nämlich die Betriebsräte bis zur Neuwahl im Amt. Sträter: "Jetzt können sie also hoffen, bald wieder einen Job zu haben. Und endlich wieder mehr Geld zu verdienen als 500 Euro Arbeitslosenunterstützung." - M. v. Braunschweig

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 23. August 2006

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