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Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen für unwirksam

Das Landgericht Bremen hat alle Gaspreiserhöhungen des kommunalen Energieversorgers SWB seit Herbst 2004 für unwirksam erklärt.

Das Landgericht argumentierte am Mittwoch, es bestehe keine Rechtsgrundlage für die Erhöhungen, und gab damit einer Klage von 58 Kunden statt. Die Begründung der Stadtwerke sei zu vage. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bremen hat das Urteil bundesweite Auswirkungen, da sich andere Kunden darauf berufen und ihre Versorgungsunternehmen verklagen könnten. Die swb, die früheren Stadtwerke Bremen, kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an.

Unbillig und unwirksam

Die Kläger hatten geltend gemacht, daß die letzten vier Preisschritte von 4,01 Cent auf letztlich 5,55 Cent pro Kilowattstunde (kWh) “unbillig“ und unwirksam seien. Die swb berief sich darauf, daß sie dabei nur Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten weitergegeben habe.

Das Gericht stellte fest, die Preisanpassungsklauseln in den Kundenverträgen verstießen gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die „klar und verständlich“ sein müßten. Der Umfang einer auf ihn zukommenden Preissteigerung müsse dem Kunden bei Vertragsabschluß klar sein, die Berechtigung einer Erhöhung müsse er an Hand der Klausel selbst beurteilen können.

In den strittigen Verträgen fehlten jedoch klare Beschreibungen der maßgeblichen „Bezugsfaktoren“ und deren Gewichtung bei der Preiskalkulation. Die Klauseln erlaubten Erhöhungen „auf Grund sehr vager Kriterien“, hieß es bei der mündlichen Urteilsbegründung. Dies verstoße gegen das Transparenzgebot, das der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung gegen einen Flüssiggas-Anbieter entwickelt habe.

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale Bremen haben fast alle Gasversorger solche oder ähnliche Preisanpassungsklauseln wie die SWB. Unter Berufung auf das Urteil könnten auch andere Gaskunden gegen ihren Versorger vorgehen. Eine SWB-Sprecherin sagte, sie rechne sich gute Chancen in der nächsten Instanz aus. Die Preisgestaltung sei wettbewerbsgerecht. Das BGH-Urteil könne nicht „eins zu eins herangezogen werden“. Der Energieversorger beliefert über 100.000 private Gaskunden.

Quelle: faz vom 24.05.06

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