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Ganz hartes Brot für zwei Mitarbeiter

Der eine war Betriebsratsmitglied. Der andere arbeitete seit 1984 tadellos und ohne Beanstandungen im Unternehmen. Beide Mitarbeiter der Bäckereikette Westermann (Bergkamen, 36 Filialen, davon neun in Dortmund) wurden im September 2008 fristlos gekündigt, weil sie angeblich einen Brötchenbelag - "Hirtenfladenbelag" - im Wert weniger Cent gestohlen haben sollen.

"Die Vorwürfe sind unhaltbar", so Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). "Zufällig", so Sträter ist einer der gekündigten Mitarbeiter NGG-Mitglied und Betriebsrat, der "andere hatte das Pech, neben ihm zu stehen".

Seit der Wahl des Betriebsrats im März 2008 gebe es "offenbar, eine besonders große auf NGG-Aktive gerichtete Aufmerksamkeit." Die habe dazu geführt, dass einer Mitarbeiterin, die die Ausbildung mit hervorragenden Prüfungsergebnissen abschloss, die Übernahme als Bäckereifachverkäuferin verweigert wurde. Erst im arbeitsgerichtlichen Verfahren sei eine Beschäftigung (Nachtschicht in der Kommissionierung) sichergestellt worden.

Vorm Landesarbeitsgericht läuft ein Verfahren, nachdem Westermann einer Filialleiterin die Weiterarbeit nach Berufsausbildung und vier befristeten Arbeitsverträgen verweigert habe. Jüngst wurde ein Mitarbeiter gekündigt, der als Vertreter der Schwerbehinderten für die NGG bei der Betriebsratswahl 2008 angetreten war, aber nicht in das Gremium gewählt wurde. Der Betroffene klagt mit Hilfe der NGG gegen die Entlassung.

Prokurist: Wir behindern niemanden

Nicht erleichtert werde die Arbeitnehmervertretung bei Westermann durch die Tatsache, dass man fünf der neun im März 2008 gewählten Betriebsratsmitglieder einer "geschäftsleitungsnahen Liste" zurechnen müsse, so Sträter.

Miodrag Zecevic, Prokurist bei Bäcker Westermann, wies die NGG-Vorwürfe gegenüber der WAZ zurück: "Wir behindern niemanden." Zum Fall der beiden fristlos gekündigten erklärte er: "Dazu kann und will ich im laufenden Verfahren keine Auskünfte geben."

Quelle: WAZ vom 04.03.09
 

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