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Eheähnliche Verhältnisse in 82 Fällen

Heute im Sozialausschuss (14 Uhr) werden die Zahlen des Ermittlungsdienstes der JobCenter ARGE auf den Tisch gelegt: Der wurde wie bereits berichtet im Jahr 2005 in insgesamt 1429 Fällen tätig, wovon es in 785 oder 55% der überprüften Fälle zu leistungsrechtlichen Konsequenzen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) kam.

In diesem Jahr führte der Ermittlungsdienst im ersten Quartal bisher 383 Ermittlungen durch mit einem ähnlichen Resultat: in 56,4% der Fälle kam es zu Kürzungen oder völliger Einstellung der Zahlungen. Die Zahlen für das zweite Quartal 2006 liegen laut ARGE-Pressesprecher Markus Schulte noch nicht vor.

Bei den 382 Fällen im ersten Quartal wurden im Einzelnen folgende Verstöße festgestellt:

  • in 82 Fällen wurden eheähnliche Lebensgemeinschaften festgestellt.
  • in 11 Fällen nicht gemeldete Arbeitstätigkeit.
  • in 70 Fällen wurde der gemeldete ALG-II-Bezieher in der gemeldeten Wohnung nicht dauerhaft angetroffen, das heißt, er wohnte woanders.
  • in 53 Fällen war der gestellte Antrag auf Beihilfe - etwa für die Erstausstattung der Wohnung - nicht gerechtfertigt.

Der Ermittlungsdienst wurde Mitte des Jahres von acht auf 16 Mitarbeiter verdoppelt. - kiwi

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 21. August 2006
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