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Die Krise erreicht das Arbeitsgericht

Das Dortmunder Arbeitsgericht verzeichnet seit Dezember 2008 eine Zunahme bei den betrieblichen Kündigungsschutzklagen. Auch der DGB bestätigt für Dortmund diesen Trend.

Die genauen Zahlen liegen noch nicht vor, doch zeichne sich diese Entwicklung eindeutig ab, so Regine Westphal, Pressesprecherin des Arbeitsgericht. „Dieser Trend hält an, es wird ständig mehr”, sagt Westphal. Erstmals gehe es auch um Fälle von Leiharbeits-Firmen.

Hatte man beim DGB-Rechtsschutz Dortmund-Hamm früher einen Überhang an Sozialrechtsfällen, liege dieser derzeit eindeutig mehr bei den Fällen des Arbeitsrechts, so Teamleiter Hinderk Neuhaus. Eine Entwicklung, die man beim DGB seit dem letzten Herbst feststelle. Waren es im 1. Quartal 2008 genau 73 Fälle betrieblicher Kündigungen, um die man sich kümmerte, hat sich diese Zahl im ersten Quartal 2009 auf 136 erhöht. Im Überblick aller Rechtsschutz-Fälle vertreten die DGB-Experten im Vergleich zum Jahr 2008 im ersten Quartal 2009 zunehmend Arbeitnehmer aus dem Bereich der IG Metall mit den Bereichen Metall, Textil, Holz, Kunststoff. Im Bereich der IG Bau ist die Zahl der Fälle hingegen rückläufig.

Lohnklagen sind rückläufig

Und noch etwas fällt den DGB-Rechtsschutz-Experten auf: „Die Leute trauen sich grundsätzlich weniger, wegen Lohn zu klagen”, so Hinderk Neuhaus. Die Fallzahl ist in diesem Bereich von 204 (1. Quartal 2008) auf 120 im ersten Quartal 2009 gesunken.

Die Arbeitsrichter an der Ruhrallee verzeichnen zudem eine erhebliche Zunahme bei den Urteilsverfahren, in denen es auch um Streitfälle mit Blick auf Zeugnisse oder Ähnliches gehe. Waren es bis Juni 2008 469 Verfahren, standen bis Juni dieses Jahres 611 Verfahren an.

Eine erhebliche Zunahme vor dem Hintergrund der Personalnot am Gericht. Sieben Richter machen die Arbeit von 10 Kammern. Eine längere Erkrankung, Elternurlaub sowie eine seit langem nicht neu besetzte Stelle sind die Gründe für diesen Personalengpass. Terminlich, so Regine Westphal, stünde man noch ordentlich da. So würde ein Gütetermin in der Regel nach vier bis sechs Wochen anberaumt. Stiegen die Klagen allerdings weiter, könne es dramatisch werden.

Quelle: RN vom 13.07.09

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