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Burger King kündigt fristlos

Die Burger King-Geschäftsleitung hat ihre Drohung wahr gemacht und vier Mitarbeitern fristlos gekündigt. Sie wirft ihnen vor, die kürzlich stattgefundenen Betriebsratswahlen in der Filiale an der Borussiastraße manipuliert zu haben.

Inhaltlich hätten die Betroffenen zu den Vorwürfen nicht Stellung bezogen. "Sie haben über Ihren Bevollmächtigten die Vorwürfe lediglich pauschal zurückweisen lassen", heißt es in der Burger-King-Kündigung.

Für Manfred Sträter, Sekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) ist der Vorgang nicht nachzuvollziehen, da bislang kein Vorwurf untersucht und erhärtet worden sei. "Es geht hier um die Existenz dieser Menschen. Denn eigentlich müsste das Arbeitsamt aufgrund der fristlosen Kündigung eine Sperre des Arbeitslosengeldes von zwölf Wochen verhängen", so Sträter. Die Betroffenen verdienten jedoch nur zwischen 700 bis 800 Euro netto im Monat und hätten zum Teil mehrere Kinder, da sei kaum zu erwarten, dass sie auf Erspartes zurückgreifen könnten. Hier helfe die NGG.

Die vier Gekündigten dürfen zwar nicht hinter der Burger-King-Theke arbeiten, ihre Arbeit als Betriebsräte allerdings vorerst weiter ausüben. Denn ein Unternehmen darf nicht ohne Personalvertretung arbeiten, wenn sie denn einmal gewählt ist.

Von der Fast-Food-Kette war auch gestern keine Stellungnahme zu den Vorgängen zu bekommen. - kiwi

Quelle: Ruhr-Nachrichten vom 11. Mai 2006

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