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Beihilfe zur Berufsausbildung

Eine betriebliche Berufsausbildung muss nicht daran scheitern, dass die Lehrlingsvergütung nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für junge Leute, die in diesen Tagen mit der Ausbildung beginnen oder bereits in Ausbildung sind, zusätzlich Geld von der Agentur für Arbeit.

Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss daher nicht zurückerstattet werden. Den entsprechenden Antrag können Jugendliche dann stellen, wenn sie eine Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf begonnen haben und dabei nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, weil die tägliche Heimfahrt nicht möglich ist.

Diese Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn der Auszubildende u.a. das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Antragsunterlagen sind bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Dortmund, Steinstraße 39, erhältlich. Sie können unter Tel. 842 - 11 11 angefordert werden.

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 07. August 2006
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