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Schwarz gefahren - trotz gültiger Fahrkarte

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Wer beim Fahren ohne einen gültigen Fahrausweis erwischt wird, muss Bußgeld zahlen. Auch Ulrich R. wurde zur Kasse gebeten. Obwohl er im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen sei.

Ulrich R. ist mächtig verärgert. „Trotz eines gültigen Fahrausweises muss ich nun 40 Euro Strafe zahlen“, erzählt der 50-Jährige. An einem Freitagmorgen (11.12.) sei er mit der Linie U43 in die Stadtmitte gefahren.Da er wusste, dass er mit der U-Bahn auch gleich zurückfahren wird und ihm ferner in einigen Tagen noch eine Fahrt zum Arzt bevorsteht, habe er schon im Voraus eine 4-er-Fahrkarte gekauft.

Nur kurz hingesetzt

„Ich stieg an der Haltestelle Asseln Aplerbecker Straße ein und setzte mich vorerst kurz hin“, schildert R., „dann fiel mir aber ein, dass ich die 4-er-Karte, die ich wenige Minuten davor für acht Euro gekauft habe, abstempeln muss.“

Also sei er sofort aufgestanden und habe die Fahrkarte gelöst. „7.50 Uhr“, so die Uhrzeit der Entwertung auf dem Ticket, das R. noch bei sich trägt.

Unmittelbar danach sei er vom DSW21-Personal kontrolliert worden, erzählt R. und zeigt den Strafzettel, den ihm der Kontrolleur wegen des „Schwarzfahrens“ verpasst hat. Hier wiederum ist die Uhrzeit 7.49 notiert worden.

„Es stimmt nicht“

„Aber das stimmt nicht“, wehrt sich R., „ich wurde erst kontrolliert, als ich das Ticket bereits abgestempelt hatte.“ Die Stadtwerke sehen das anders. „Der Fahrgast wurde von unserem Personal sitzend angetroffen“, zitiert DSW21-Sprecherin Britta Heydenbluth aus einem Protokoll.

„Und wenn der Fahrgast sitzt, signalisiert er, dass er bereits im Besitz eines gültiges Fahrausweises ist“, so Heydenbluth. Die Ausreden wie „Ich wollte mein Ticket eben entwerten“ sei ein „klassischer Fall des Schwarzfahrens“.

Ratenzahlung vereinbart

Obwohl R. mit dem Vorwurf „schwarz gefahren zu sein“ nicht einverstanden ist, werde er das Bußgeld zahlen.„Mir bleibt nichts anderes übrig“, so der erwerbsunfähige Mann. Immerhin habe er dafür Zeit bis Februar und kann die Summe in zwei Raten zahlen. 

Quelle: RN vom 30.12.09

Wann wird ein Fahrgast zum „Schwarzfahrer“

Wann wird ein Fahrgast zum „Schwarzfahrer“ und was muss man sonst beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln beachten? Darüber sprachen wir mit der DSW21-Pressesprecherin Britta Heydenbluth.

Welche sind die häufigsten Fehler, die zum so genannten Schwarzfahren führen?
Heydenbluth: Die meisten Fahrgäste vergessen, ihre Fahrkarte zu entwerten. Hinzu kommt, dass die Gäste, die z.B. ein 9-Uhr-Ticket besitzen, schon um 8 Uhr unterwegs sind. Und drittens: Die Bus- und Bahnfahrer, die eine personalisierte Fahrkarte vorzeigen, können sich wiederum nicht ausweisen.

Was kostet das Schwarzfahren denn?
Heydenbluth: Also bei uns heißt das nicht Schwarzfahren, sondern Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Und das kostet für alle gleich: 40 Euro.

Auch wenn man die Monatskarte mal tatsächlich zu Hause liegen lassen hat?
Heydenbluth: Nein, wenn man eine personalisierte Abo-Karte wirklich vergessen hat, kann man sie innerhalb einer Woche im Kundenzentrum nachreichen. In diesem Fall muss man lediglich 2,50 € Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Wie hoch ist die Schwarzfahrer-Quote in Dortmund?
Heydenbluth: Sie liegt seit Jahren relativ konstant bei zwei bis drei Prozenten.

Welche Ausreden sind bei den Erwischten beliebt?
Heydenbluth: „Mein Hund hat das Ticket zerfressen“ oder „Mein Tier ist krank und ich muss dringend zum Arzt“ – diese sind nur zwei von den enorm vielen Ausreden.

Quelle: RN vom 30.12.09



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