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Niedriglöhne bringen KiK vors Arbeitsgericht

Ein Ergebnis, das sich durchaus mal negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken könnte: Der Textildiscounter KiK fuhr gestern vor dem Arbeitsgericht eine Niederlage ein, die Zeigerfunktion für 9000 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter haben könnte.

Richter Peter Wolffram hielt die Klage einer KiK-Mitarbeiterin weitestgehend für begründet. Sie hatte vor dem Arbeitsgericht eine Nachzahlung in Höhe von 11 000 Euro geltend gemacht, weil sie in den vergangenen Jahren lediglich mit 5,20 Euro Stundenlohn abspeist worden war.

Die sie vertretende Gewerkschaft Verdi sah damit den Tatsachenbestand der Sittenwidrigkeit erfüllt, da der Lohn mehr als ein Drittel unter der Grenze liege, die das Arbeitsgericht dafür festgelegt habe - im Fall von Martina K. wären das 8,21 Euro.

Wolffram verwies in seiner Begründung darauf, dass er mit dem irgendwie überholten Begriff der Sittenwidrigkeit nichts anfangen könne - allerdings gebe die Rechtssprechung auch keinen anderen her. Wolffram argumentierte interessant: Obzwar KiK nicht dem Einzelhandelsverband angehöre und sich somit nicht an geltende Tarife halten müsse, sei es zu dem Zeitpunkt, als Martina K. dort anfing zu arbeiten, üblich gewesen, die Niedriglöhne in etwa den Tarifen anzugleichen. Und schon damals sei der Tariflohn etwa doppelt so hoch gewesen als die 5,20 Euro.

Es gebe zwar keine Mindestlohnregelung für diesen Bereich, daher obliege es dem Gericht zu bewerten, welche Löhne nun "auffällig unangemessen sind". Und das sei bei KiK eindeutig der Fall.

Der Rechtsvertreter von KiK wies darauf hin, dass in der Zwischenzeit das allgemeine Lohnniveau gesunken sei. Was Wolffram in gewisser Weise als Vorlage verstand. Vor dem Hintergrund immer noch hoher Arbeitslosigkeit dürfe ein Unternehmen die Notlagen von Arbeitnehmerinnen nicht ausnutzen, um die Löhne unter das Niveau, tja, eben der Sittenwidrigkeit zu drücken.

Bei 9000 Mitarbeitern im Niedriglohnsektor bundesweit geht es für KiK also um einiges. Aber angesichts der Nachforderung in Höhe von 11 000 E für Martina K. auch.

Quelle: WR vom 14.05.08

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