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Nächste Niederlage für KiK vor Gericht

Der Textildiscounter KiK hat am Donnerstag vor dem Dortmunder Arbeitsgericht die zweite Niederlage innerhalb von zwei Wochen einstecken müssen. Das Unternehmen muss einer Aushilfskraft rund 9000 Euro Lohn nachzahlen und auch den Stundenlohn anheben.

Die bislang gezahlten 5,20 Euro pro Stunde stufte die 4. Kammer des Arbeitsgerichts als sittenwidrig ein. KiK müsse der Frau mindestens 8,21 Euro pro Stunde bezahlen. Dieser Stundensatz liegt ein Drittel unter dem Tariflohn einer Verkäuferin.

Die Frau hatte außerdem geklagt, weil sie seit Oktober 2007 nicht mehr in vollem Umfang arbeiten darf. KiK hatte die Arbeitszeit der 58-Jährigen immer weiter reduziert. Zurzeit beläuft sie sich auf zehn Stunden pro Monat. Das Gericht wertete die Reduzierung als eindeutigen Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz, wonach KiK die Klägerin mindestens zehn Stunden pro Woche beschäftigen muss. "Was sie da machen, geht so nicht", sagte die Richterin an die Adresse des Unternehmensanwalts.

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 29.05.08

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