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Montagsdemo: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen die Montagsdemonstranten Rolf Koch, Gerd Pfisterer und Rolf Thylmann ist "wegen geringer Schuld" ohne Auflagen eingestellt worden.

Das Trio sollte sich unter anderem wegen "gewaltsamer Nötigung" verantworten. Der Vorwurf lautete, dass sie gegen die Auflage der Polizei verstoßen und - obwohl weniger als 50 Personen an der Demo teilgenommen haben - auf der Straße demonstriert hätten. Die Montagsdemonstranten feiern dies nun als Sieg: Denn das Gericht brauchte ein Jahr, um den Prozess zu eröffnen. Und nach einer stundenlangen Beweisaufnahme und einer Vertagung, erhielten die Betroffenen nun die schriftliche Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens.

Die Montagsdemonstranten spekulieren nun über die Gründe der Einstellung. Rolf Koch fragt sich, ob dadurch vielleicht ans Licht gekommen wäre, dass die Dortmunder Polizeiführung das im Grundgesetz verbriefte Demonstrationsrecht durch willkürliche Auflagen beschneide, anstelle es zu gewährleisten.

Das glaubt auch Gerd Pfisterer: "Es ist offensichtlich, dass das Gericht zurückgeschreckt ist. Denn dann hätten sie sich mit den Polizeiauflagen auseinandersetzen müssen", betont der Demo-Ordner. "Darüber hat der Richter selber den Kopf geschüttelt." Diese seien nämlich nicht vom Versammlungsrecht gedeckt. Hätten sie ein Urteil gesprochen - positiv wie negativ - wäre das ein Präzedenzfall. Die Einstellung des Verfahrens sei auch das Ergebnis einer breiten Solidarität, zu sehen in über 1400 auf der Strasse gesammelten Unterschriften, Spenden und zahlreichen Solidaritätserklärungen - nicht nur von anderen Montagsdemonstrationen, sondern auch aus Betrieben, Parteien und Organisationen.

Quelle: WR vom 11.12.08

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