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Mieterverein will flexiblere Miethöchstgrenze

Die "massive Konzentration" von Armutsstadtteilen in Dortmund könnte nach Ansicht des Mietervereins Dortmund durch flexiblere Miethöchstgrenzen in verschiedenen Stadtteilen entzerrt werden.

4,89 Euro/qm erkennt die JobCenterARGE in Dortmund maximal als Kaltmiete an, die sie für Hartz-IV-Empfänger übernimmt. Für das Geld ließen sich Wohnungen in der Nordstadt oder Scharnhorst finden, im Dortmunder Süden sei das hingegen viel schwieriger, so Holger Gautzsch, Rechtsanwalt beim Mieterverein.

Durch diese starre Regelung komme es zur Konzentration von Haushalten mit geringem Einkommen etwa in der Nordstadt oder Scharnhorst. "Dadurch kommen wiederum Folgekosten ohne Ende auf die Stadt zu."

Um diese Zusammenballung Sozialschwacher mit all ihren Folgen zu vermeiden, müsste die Stadt, die für die Zahlung der Unterkunftskosten innerhalb der ARGE zuständig ist, die Miethöchstgrenzwerte flexibler handhaben.

In Bremen und Hamburg werde etwa für angesagte Stadtteile die Überschreitung um einen bestimmten Prozentsatz gewährt. So arbeite man der Ghettoisierung entgegen. Ähnliches könne die ARGE auch in Dortmund tun.

Von diesen Vorschlägen hält Sozialamtsleiter Peter Bartow überhaupt nichts. Die Zusammenballung von bestimmten sozialschwachen Gruppen in einigen Stadtteilen habe nichts mit der Miethöhe zu tun. "Wir hatten in den 90er Jahren Asylbewerber im ganzen Stadtgebiet verteilt. Als die Asylbewerberheime aufgelöst wurden, haben wir gesagt, ihr könnt überall hinziehen, nur nicht in die Nordstadt."

Mietgrenzwerte führen zu Stigmatisierungen

Doch was sei passiert? Die Menschen seien doch in die Nordstadt gezogen, "weil da schon Landsleute von ihnen waren". Ähnlich sei es auch bei den Spätaussiedlern, die sich in Scharnhorst konzentrierten. Darüber hinaus führten verschiedene Mietgrenzwerte zu Stigmatisierungen von Stadtteilen. Das könne niemand wollen.

Die Stadt gehe in Sachen Miete einen anderen Weg. So solle künftig eine höhere Kaltmiete akzeptiert werden, wenn die Wohnung energetisch gut saniert sei oder als Neubau bestimmte Grenzwerte einhalte. Im Gegenzug spare die Stadt bei den Heizkosten, die sie ebenfalls für Hartz-IV-Empfänger übernimmt.

Quelle: RN vom 13.07.09

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