Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Soziale Lage / Sozialpolitik Dortmund speziell Institutionen / Verbände in Dortmund "Kummerkinder" kosten mehr

"Kummerkinder" kosten mehr

Immer häufiger werden Kinder von ihren Eltern getrennt und in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht. Immer häufiger nehmen Familien professionelle Hilfe in Anspruch. In Dortmund reichten die dafür bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 57 Mio. Euro nicht aus.

Der Mehrbedarf betrug für das vergangene Jahr 7,1 Mio. Euro. Dass die für 2008 im Jugendamt veranschlagten Aufwendungen über genau 56 535 308 Euro nicht ausreichten, kommentiert Jugendamtsleiter Ulrich Bösebeck so: "Die Zahl der Betreuungsfälle in den erzieherischen Hilfen ist bundesweit angestiegen. Wie in anderen Großstädten hat dies auch in Dortmund zu einer überproportionalen Steigerung der damit verbundenen Aufwendungen geführt." Die Zahl der ambulanten und stationären Unterbringungen habe zugenommen. Bösebeck glaubt, den Grund zu kennen: "Die Öffentlichkeit ist aufmerksamer geworden. " Der Trend zeichne sich bereits seit Jahren ab.

Konkret bedeutet das für Dortmund: Innerhalb der Heimerziehung und sonstigen Wohnformen stieg die Zahl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen von rund 648 im Jahre 2007 auf 720 im vergangenen Jahr an. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde im vergangenen Jahr von 650 Familien in Anspruch genommen. Ein Jahr zuvor waren es 100 weniger.

Pflegefamilien, Heime und Hilfe für Eltern

Aktuell zählt das Jugendamt etwas 840 Unterbringungen in Pflegefamilien.

Die vom Rat in seiner letzten Sitzung beschlossenen Mehraufwendungen über 7,1 Mio. Euro müssen an anderer Stelle eingespart werden. Laut Bösebeck beispielsweise in den Fachbereichen Schulverwaltungsamt, Familienprojekt.

Sein Ausblick auf das laufende Jahr: Man stelle dieselben Mittel wie für das vergangene Jahr zur Verfügung. "Reichen sie nicht aus, müssen wir wieder nachsteuern." Bösebeck rechnet anlässlich des neuen Kinderschutzgesetzes - Ärzte dürfen in Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung oder -missbrauch ihre Schweigepflicht brechen; Lehrer müssen in Verdachtsfällen das Jugendamt informieren - nicht mit einem weiteren Anstieg von Unterbringungsfällen.

Quelle: WR vom 21.01.09
 

Artikelaktionen