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Beschwerde der VVN gegen Polizeispitze

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) hat Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum letzten Neonaziaufmarsch eingereicht.

Die Polizeispitze hatte "jede Form von Ersatzveranstaltung" zu den nicht genehmigten Mahnwachen für den 6. September verboten. Die VVN-BdA hatte Klage dagegen beim Verwaltungsgericht erhoben. Bevor es zur Entscheidung kam, zog die Polizei das Verbot zurück. Dem VVN-Anwalt wurde bedeutet, dass die Polizei die Verfahrenskosten trage.

Die VVN bekam nun jedoch eine Rechnung über 484,50 Euro vom Gericht zugestellt. Außerdem will die Polizeispitze, die trotz ihres Rückziehers jede Neuanmeldung abgelehnt hatte, die Anmelder der Spontandemo der "Aktion 65 plus" mit 700 Teilnehmern strafrechtlich belangen. Da gegen den Gerichtskosten-Beschluss keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Polizeispitze geklagt: Da deren Verfügung rechtswidrig gewesen sei, dürfe die VVN-BdA nicht zur Kasse gebeten werden.

Quelle: WR vom 09.10.08

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