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Kurzfassung Hartz III/IV

Knappe, unkritische Zusammenfassung der wichtigsten Punkte durch dpa. --- (Quelle: t-online.news 18.10.03)

Eckpunkte der Arbeitsmarktreformen (Hartz III + IV) (dpa)

Die geplanten Arbeitsmarktreformen nennen sich offiziell "Drittes und viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz III + IV) und ergänzen die bisherigen Reformschritte. Durch weit reichende Neuregelungen nach dem Motto "Fördern und Fordern" sollen sie für mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum sorgen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte der beiden Gesetzentwürfe:

Arbeitslosengeld nur noch 12 Monate

Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich nur noch für 12 Monate bezahlt. Wer über 55 Jahre ist, erhält es bis zu 18 Monaten. Bislang wird es maximal 32 Monate lang bezahlt. Die Neuregelung soll von 2006 an gelten.

Gelockerter Kündigungsschutz

Die Kündigungsschutzregelungen in Kleinbetrieben bis zu fünf Beschäftigten werden gelockert. Bei der befristeten Einstellung weiterer Arbeitnehmer fällt der Betrieb nicht wie bisher unter die umfassenden Kündigungsschutz-Regeln. Die Sozialauswahl bei Entlassungen wird zu Gunsten junger Arbeitnehmer modifiziert.

Pauschaliertes Arbeitslosengeld II

Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose werden im Arbeitslosengeld II zusammengelegt und pauschaliert. Im Westen soll es - neben dem Wohngeld - künftig 345 Euro monatlich geben, im Osten 331 Euro. Der Übergang vom Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II wird durch eine Stufenregelung abgemildert. Finanzielle Anreize wie Einstiegsgeld und Kinderzuschlag sollen die Annahme auch gering entlohnter Tätigkeiten lukrativer machen. Generell gilt künftig jede legale Arbeit als zumutbar.

Kürzung der Leistung bei Verweigerung

Wer die Annahme eines angebotenen Jobs verweigert oder sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent oder rund 100 Euro im Monat gekürzt. Im Wiederholungsfall drohen Drückebergern weitere Kürzungen. Der Betroffene und seine Familie erhalten dann statt Geld nur noch Sachleistungen - etwa in Form von Lebensmittelgutscheinen.

Bund zahlt Sozialversicherungsbeiträge

Für alle Langzeitarbeitslosen bezahlt der Bund die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Kein Geld für arbeitsunwillige Junge

Alle arbeitslosen Jugendlichen unter 25 sollen in Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt werden. Lehnen sie die Angebote ab, erhalten sie drei Monate lang überhaupt kein Arbeitslosengeld.

Neue Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesanstalt für Arbeit soll zu einem modernen Service-Unternehmen umgebaut werden und den Namen "Bundesagentur für Arbeit" erhalten. Sie wird auf ihre Kernaufgaben konzentriert und soll sich vorrangig in Job-Centern um die Arbeitslosen-Vermittlung - auch aller Langzeitarbeitslosen - kümmern. Unterstützt wird sie dabei von den Kommunen. Generelles Ziel ist , die Betroffenen schneller wieder in Arbeit zu bringen. Clement hofft auf Einsparungen von 5 Milliarden Euro.

 

 

 

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