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1-Euro-JobberInnen: Rechtlos - doch nicht ohne Rechte!

Informationen für 1-Euro-Jobber (und solche, die es werden wollen - oder gerade nicht) bietet die "Unabhängige Sozialberatung" im "Sozialen Zentrum" Bochum an. Dazu die folgende Pressemitteilung.



Unabhängige Sozialberatung - Beratungs- und Beschwerdestelle für Erwerbslose Rottstr. 31,
44793 Bochum, Tel.: 0234 - 460 169, Fax: 460 113, e-mail: sozialberatung@sz-bochum.de

PRESSEMITTEILUNG vom 23.05.05 zu Ein-Euro-Jobs   (Auszug) :

... Bei diesen sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" sei vieles zu beachten, damit die Betroffenen keine Nachteile haben, meint die Unabhängige Sozialberatung.

Diese unbezahlten Arbeitsgelegenheiten seien nur zulässig, wenn sie die Chancen verbessern, auf dem regulären Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden. Zuvor seien die persönlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Leistungsberechtigten zu erfassen ("Profiling") und eine Eingliederungsvereinbarung über die Maßnahme anzuschließen. Sie seien schließlich keine Zwangsmaßnahme, sondern eine "Kann-Leistung" und immer nachrangig zu sehen zu Vermittlung in reguläre Arbeit, in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder in geförderte reguläre Arbeitsverhältnisse. Sie sollen erst angeboten werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit ist zu begründen. Eine pauschale Anordnung ist nicht zulässig.

Die "Unabhängige Sozialberatung" meint dazu: "Der Bescheid zum Antritt einer solchen Arbeitsgelegenheit sollte unter den genannten Gesichtspunkten auf Vollständigkeit überprüft werden. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend muß die Tätigkeit zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Der Arbeitsplatz muß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und zumutbar sein, die Personalvertretung muß einbezogen sein." Die Arbeit sei vom Gesetzgeber nicht als Gegenleistung für die gezahlte Unterhaltsleistung gedacht, sondern sei nur unter dem Gesichtspunkt der Vermittlung in reguläre Arbeit zulässig.

In Bochum würden jedoch auch Hochschulabsolventen auf verwaisten Zivi-Stellen eingesetzt ("Kaffeekochen") und Informatik-Spezialisten sich im Moorhühner-Jagen üben. Derartige "Qualifikationen" würden sich bei zukünftigen Bewerbungen eher als negativ erweisen, da bereits vorhandene Abschlüsse abgewertet würden. In Herne wird einem Maßnahme - Träger sogar vorgeworfen, 1-Euro-Jobber im eigenen Hause als Bürokraft und als Dozent einzusetzen. "Ist die Arbeit nicht zusätzlich, können die 1-Euro-Jobber sogar eine reguläre Bezahlung dafür verlangen" meint dazu die Unabhängige Sozialberatung. "Und bei unzureichender Qualifizierung kann eine angemessene Qualifizierungsmaßnahme eingeklagt werden. Verantwortlich sind die Anbieter solcher Arbeitsgelegenheiten."

"Viele Erwerbslose bemühen sich um eine solche Stelle, um wenigstens ein paar Euros zusätzlich zu haben," meint die Unabhängige Sozialberatung. "Das ist verständlich. Sie sollten aber darauf achten, dass ihnen die entsprechende Arbeitsausstattung gestellt wird und sie von der Haftung für ggf. entstehende Schäden freigestellt werden. Sie sollten sich schriftlich über die Weisungsbefugnis ihrer Vorgesetzten informieren lassen, um nicht in eine rechtliche Grauzone zu geraten. Schließlich handele es sich ausdrücklich nicht um ein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne." In einzelnen Fällen könne ein Fahrtkostenzuschuss zusätzlich verlangt werden. Mindestens zwei Tage Urlaub pro Monat stehen jedem zu.

"Vermittlung in reguläre Arbeit in Folge dieser Arbeitsgelegenheiten überschreitet leider kaum den Promille-Bereich, es gibt ja keine Arbeit," meint die Unabhängige Sozialberatung. "Eine Schnittstelle zur privaten Wirtschaft existiert kaum, da diese Jobs zumeist in sozialen Betreuungsaufgaben und einfachen Hilfstätigkeiten im öffentlichen Sektor angesiedelt seien. Hier würde es kaum zu "Klebeeffekten" kommen: gegenüber der Notwendigkeit dieser Tätigkeiten verschließt die Gesellschaft gerne die Augen, zum Teil werden sogar die gesetzlich vorgeschrieben Planstellen nicht eingerichtet."

"Alleine in Bochum können die Kosten der 1-Euro-Jobs leicht die 10-Milionen-Marke im Jahr überschreiten" meint die Unabhängige Sozialberatung. "Damit ließe sich Einiges nachhaltig Sinnvolles einrichten."


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