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Ausbeutung ohne Lohn

NDR beschäftigt illegal Ein-Euro-Jobber für GEZ-Antragsbearbeitung

Das Erwerbslosenforum Deutschland hat gefordert, dass die in Hamburg beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingesetzten Ein-Euro-Jobber nachtraeglich eine feste Einstellung und ein regulaeres Gehalt erhalten. Wie berichtet, hatte der NDR Ein-Euro-Jobber eingesetzt, um Antraege fuer die Gebuehreneinzugszentrale (GEZ) zu bearbeiten. Der Grund: Seit Hartz IV steigen die Antraege auf Gebuehrenbefreiung sprunghaft, so dass der Rundfunk der Antragsflut kaum noch Herr werden konnte. Nach Bekanntwerden des Falls hatte der NDR die Massnahme damit verteidigt, dass er die betroffenen Langzeitarbeitslosen nach und nach in ein festes Arbeitsverhaeltnis ueberfuehren wolle. Doch dies geschah nicht, waehrend die betroffenen Erwerbslosen weiterhin fuer ein bis zwei Euro in der Stunde zwischen 80 und 150 GEZ-Antraege am Tag zu bearbeiten und selbst regulaere Aushilfskraefte einzuarbeiten hatten.

Von einem "Skandal ungeheuerlichen Ausmasses", sprach deshalb Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforums Deutschland, der sich zudem fragt, warum die Jobber ueberhaupt noch beim NDR beschaeftigt sind, nachdem auch die Hamburger Buergerschaft Anfang des Monats eine Beendigung der Kooperation zwischen Rundfunk und Beschaeftigungstraeger "Hamburger Arbeit" (HAB) verlangt hat. Ein Erwerbsloser hatte sich zuvor an die Petitionsausschuesse der Buergerschaft und des niedersaechsischen Landtages wegen Missbrauchs von Ein-Euro-Jobs gewandt. Doch die darauf ergangene Forderung des Petitionsausschusses der Buergerschaft, die Massnahme unverzueglich zu beenden, hatten HAB und NDR nur damit quittiert, das Vertragsverhaeltnis der Ein-Euro-Jobber so abzuaendern, dass deren Taetigkeit nun als Praktikum definiert ist.

Auch Vertreter Hamburger Erwerbslosengruppen sprachen von offenem Rechtsbruch, weil weder die Kriterien der Zusaetzlichkeit noch des oeffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch fuer Ein-Euro-Jobs einfordere, beachtet worden seien. Nun sei der DGB aufgefordert, den betroffenen Erwerbslosen Rechtsschutz zu gewaehren, so dass diese auf Uebernahme in ein regulaeres Arbeitsverhaeltnis und nachtraeglich auszuzahlenden Lohn klagen koennen. Wiederholt sei zudem deutlich geworden, dass die in Hamburg fuer die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zustaendige Wirtschaftsbehoerde nicht kontrolliere, fuer welche Art von Arbeit Ein-Euro-Jobber tatsaechlich eingesetzt werden. Auch dies sei Rechtsbruch, weshalb die Erwerbslosengruppen erneut den sofortigen Stopp des Ein-Euro-Job-Programms forderten. - Andreas Gruenwald

Quelle: www.jungewelt.de vom 30.11.05

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