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Ein-Euro-Jobs und Arbeitsplatzabbau - Dokumentiert: Stellungnahme der Bundesregierung und eine gemeinsame Erklärung/Umsetzungsempfehlungen von BA, kommunalen Spitzenverbänden und Zentralverband des Deutschen Handwerks

Wir dokumentieren hier auszugsweise die Antwort der Bundesregierung vom 3. März 2005 auf eine schriftliche Anfrage sowie Erklärung der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Spitzenverbände mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks vom 23. Dezember 2004 mit "Umsetzungsempfehlungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen".



-->   Gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Spitzenverbände mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks vom 23. Dezember 2004 mit Umsetzungsempfehlungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen   -   (externer Link)



Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 30 - Drucksache 15/5004 Frage Nr. 44
Abgeordneter Dr. Wolfgang Götzer:
"Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze durch die Euro-Job-Regelung verloren gehen?"

Antwort des Staatssekretärs Rudolf Anzinger vom 3. März 2005:

"Zusatzjobs und andere Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung stellen nur die letzte Alternative zur Überwindung von Arbeitslosigkeit dar und sind insbesondere nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Förderinstrumenten zur Eingliederung ("ultima ratio").
      Den Belangen der Wirtschaft und des Handwerks wird dadurch Rechnung getragen, dass bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen "Zusätzlichkeit" und "öffentliches Interesse" eine wirtschaftliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten ist.
      Es ist Aufgabe der Verantwortlichen in der Arbeitsgemeinschaft, der optierenden Kommune oder der Arbeitsagentur, in einem lokalen Konsens (z. B. einem Beirat, in dem auch Vertreter des Handwerks und der Wirtschaft vertreten sind) sicherzustellen, dass die Arbeitsmarktneutralität eingehalten und Wettbewerbsbeeinträchtigungen bzw. die Gefährdung bestehender Arbeitsplätze ausgeschlossen sind.
      Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung davon aus, dass durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Zusatzjobs sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze nicht verloren gehen, sondern positive Anreize für die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung geschaffen werden."

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