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Vergleich von ALHI, Sozialhilfe, ALG II - Teil 1Vergleich: Einkommenssicherung nach der abgeschafften Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und im Arbeitslosengeld II - Teil 1: Inhalt und Einleitung von Gisela Tripp, Bertrix Heßling, Jonny Bruhn-Tripp / Februar 2004 Diese und weitere Broschüren gibt es beim Arbeitslosenzentrum Dortmund als pdf-Datei zum runterladen Inhalt Vergleich Sozialhilfe zum Lebensunterhalt vor der Hartz-Reform und dem Arbeitslosengeld II EinleitungIn diesem Heft wird beispielhaft gezeigt, wie sich die Hartz- Gesetze auf die Einkommenslage von Arbeitslosen und von Sozialhilfebedürftigen auswirken. Die Hartz-Gesetze sind das Kernstück der AGENDA 2010. Ziel der AGENDA 2010 ist es, mit einem "modernisierten Arbeitsmarkt" die anhaltend hohe Massen- und Dauerarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Zielrichtung der Hartz-Reformen im Bereich der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit ist: Das Arbeitslosenrecht so umzugestalten, dass Arbeitslose bereit sind, sich dem modernisierten Arbeitsmarkt - der Arbeit zu Niedriglöhnen - anzupassen. Stichworte der Politik zur Modernisierung des Arbeitsmarktes sind: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Ausbau selbständiger Erwerbsarbeit und Aufbau eines Arbeitsmarktes für einfache Dienstleistungen. Konkret wurden mit der Arbeitsmarktpolitik zwei Ziele verfolgt. Das erste Ziel: Den Arbeitsmarkt um neue Formen der selbständigen Erwerbstätigkeit zu erweitern. Die entsprechenden Maßnahmen waren: Einführung der Ich-AG und der Familien AG. Das zweite Ziel: Auf dem Arbeitsmarkt einen Niedriglohnsektor aufzubauen. Die entsprechenden Maßnahmen waren: Einführung der Personal Service Agenturen zwecks Ausbau der Leiharbeit und Ausbau von Mini-Jobs. Diesen Zielen entsprechend wurden die Zumutbarkeitskriterien und die Sanktionen im Arbeitslosenrecht verschärft und wurde das Leistungsniveau der Leistungen der Arbeitslosenunterstützung abgesenkt. Den Abschluss der Maßnahmen zur Kürzung der Leistungen der Arbeitslosenunterstützung bildet das 4. Hartz-Gesetz. Die einzelnen Schritte zur Kürzung der Einkommenssicherung waren:
An die Stelle von drei Altersstufen für die Regelsätze für Kinder treten zwei Altersstufen. Die Regelsätze betrugen für Kinder bis unter 7 Jahren 50 % oder 55 % bei allein Erziehenden, für Kinder zwischen 7 bis 14 Jahren 65 %, für Kinder zwischen 14 bis unter 18 Jahren 90 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstands. Mit der Reform betragen die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren 60 % und für Kinder ab 14 Jahren 80 %. Kernstück der Regelsatzreform ist: Die Ersetzung der eigenständigen Leistung von einmaligen Beihilfen für größere und teure Bedarfe z.B. Kleidung, Möbel, Haushaltsgegenstände ( Elektroherd, Kühlschrank, Fernseher, Radio ), Umzug durch einen um eine Pauschale erhöhten Regelsatz. |