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Vergleich von ALHI, Sozialhilfe, ALG II - Teil 2Einkommenssicherung nach der abgeschafften Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und im Arbeitslosengeld II - Teil 2: Vergleich Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II von Gisela Tripp, Bertrix Heßling, Jonny Bruhn-Tripp / Februar 2004 Wie stellt sich die Einkommenssituation von Haushalten nach dem Arbeitslosengeld II im Vergleich zur abgeschafften Arbeitslosenhilfe dar ? Die folgende Übersicht zeigt, wie sich im Recht der Arbeitslosenhilfe und im Recht des Arbeitslosengeldes II das laufende Haushaltseinkommen von Arbeitslosen zusammensetzt.
** Das Kindergeld und die Kinderzulage wird voll auf den Bedarf eines Kindes angerechnet. Daten zur Einkommenssituation von Arbeitslosen mit Bezug von ArbeitslosenhilfeNach der Arbeitsmarktstatistik vom September 2003 bezogen von den 4.184 Millionen Arbeitslosen
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe nach Einkommensklassen verteilen. Nach Einkommensklassen verteilt bezogen Arbeitslosenunterstützung
Nach Geschlecht verteilt sich die Einkommenssicherung in der Arbeitslosenunterstützung wie folgt:
Tabelle: ALG und ALHI nach Leistungshöhe und Geschlecht *
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen- Aktuelle Daten Alleinstehende ArbeitsloseDas folgende Schaubild zeigt, wie sich alleinstehende Arbeitslose im abgeschafften ALHI - Recht und im neuen ALG II - Recht stehen. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass alleinstehende Arbeitslose
Schaubild: Höhe der Arbeitslosenhilfe und des ALG II vor Bedürftigkeit für einen Alleinstehenden
Berechnungsgrundlagen
** Berechnung der Höhe des ALG II: Regelsatz von 345 Euro plus nach der Praxis der Dortmunder Sozialhilfe berechneter angemessener Betrag für die Warmmiete von 45 qm x 6.14 Euro ( 276 Euro ) plus unterstellte Heizkosten von 45 Euro. *** Wohngeld steht Haushalten erst ab einem Haushaltseinkommen in Höhe des Sozialhilfebedarfs zu. Beziehern von Arbeitslosenhilfe steht neben der ALHI das Wohngeld zu. Nach dem 4.Hartz-Gesetz sind Empfänger von Sozialhilfe und ALG II nicht mehr wohngeldberechtigt. Die Höhe des Wohngeldes wurde für Altbauwohnungen mit Sammelheizung und Dusche/Bad berechnet. Ehepaar mit einem AlleinverdienerDas folgende Schaubild zeigt, wie sich Ehepaare oder "eheähnliche Paare" mit einem Alleinverdiener im abgeschafften ALHI - Recht und im neuen ALG II - Recht stehen. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass Ehepaare mit einem Alleinverdiener
Schaubild: Höhe der Arbeitslosenhilfe und des ALG II für Ehepaare mit einem Alleinverdiener vor Bedürftigkeit
Berechnungsgrundlagen
** Berechnung der Höhe des ALG II: Regelsatz von 345 Euro plus nach der Praxis der Dortmunder Sozialhilfe berechneter angemessener Betrag für die Warmmiete von 60 qm x 6.14 Euro ( 370 Euro ) plus unterstellte Heizkosten von 60 Euro. *** Wohngeld steht Haushalten erst ab einem Haushaltseinkommen in Höhe des Sozialhilfebedarfs zu. Beziehern von Arbeitslosenhilfe steht neben der ALHI das Wohngeld zu. Nach dem 4.Hartz-Gesetz sind Empfänger von Sozialhilfe und ALG II nicht mehr wohngeldberechtigt. Die Höhe des Wohngeldes wurde für Altbauwohnungen mit Sammelheizung und Dusche/Bad berechnet. Berufstätiges EhepaarDas folgende Schaubild zeigt, wie sich berufstätige Ehepaare, wo beide Partner arbeitslos sind, im abgeschafften ALHI - Recht und im neuen ALG II - Recht stehen. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass berufstätige Ehepaare, wo beide Partner arbeitslos sind
Schaubild: Höhe der Arbeitslosenhilfe und des ALG II für berufstätige Ehepaare vor Bedürftigkeit
Berechnungsgrundlagen
** Berechnung der Höhe des ALG II: Regelsatz von 345 Euro plus nach der Praxis der Dortmunder Sozialhilfe berechneter angemessener Betrag für die Warmmiete von 60 qm x 6.14 Euro ( 370 Euro ) plus unterstellte Heizkosten von 60 Euro. *** Wohngeld steht Haushalten erst ab einem Haushaltseinkommen in Höhe des Sozialhilfebedarfs zu. Beziehern von Arbeitslosenhilfe steht neben der ALHI das Wohngeld zu. Nach dem 4.Hartz-Gesetz sind Empfänger von Sozialhilfe und ALG II nicht mehr wohngeldberechtigt. Die Höhe des Wohngeldes wurde für Altbauwohnungen mit Sammelheizung und Dusche/Bad berechnet. Ehepaar mit einem Kind und einem AlleinverdienerDas folgende Schaubild zeigt, wie sich Familien mit einem Kind unter 14 Jahren und einem Alleinverdiener im abgeschafften ALHI - Recht und im neuen ALG II - Recht stehen. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass Familienhaushalte mit einem Kind unter 14 Jahren und einem Alleinverdiener
Schaubild: Höhe der Arbeitslosenhilfe und des ALG II für Familien mit einem Kind unter 14 Jahren und einem Alleinverdiener vor Bedürftigkeit
Berechnungsgrundlagen
** Berechnung der Höhe des ALG II: Regelsatz von 345 Euro plus nach der Praxis der Dortmunder Sozialhilfe berechneter angemessener Betrag für die Warmmiete von 75 qm x 6.14 Euro ( 461 Euro ) plus unterstellte Heizkosten von 85 Euro. *** Wohngeld steht Haushalten erst ab einem Haushaltseinkommen in Höhe des Sozialhilfebedarfs zu. Beziehern von Arbeitslosenhilfe steht neben der ALHI das Wohngeld zu. Nach dem 4.Hartz-Gesetz sind Empfänger von Sozialhilfe und ALG II nicht mehr wohngeldberechtigt. Die Höhe des Wohngeldes wurde für Altbauwohnungen mit Sammelheizung und Dusche/Bad berechnet. **** Das Kindergeld wird im ALG II Recht auf den Bedarf ab Sozialgeld für das Kind zu 100 % angerechnet. Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 JahrenDas folgende Schaubild zeigt, wie sich alleinerziehende Arbeitslose im abgeschafften ALHI - Recht und im neuen ALG II - Recht stehen. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass alleinerziehende Arbeitslose mit einem Kind unter 14 Jahren
Schaubild: Höhe der Arbeitslosenhilfe und des ALG II für allein erziehende Arbeitslose mit einem Kind unter 14 Jahren vor Bedürftigkeit
Berechnungsgrundlagen
** Berechnung der Höhe des ALG II: Regelsatz von 345 Euro plus nach der Praxis der Dortmunder Sozialhilfe berechneter angemessener Betrag für die Warmmiete von 60 qm x 6.14 Euro ( 368 Euro ) plus unterstellte Heizkosten von 60 Euro. *** Wohngeld steht Haushalten erst ab einem Haushaltseinkommen in Höhe des Sozialhilfebedarfs zu. Beziehern von Arbeitslosenhilfe steht neben der ALHI das Wohngeld zu. Nach dem 4.Hartz-Gesetz sind Empfänger von Sozialhilfe und ALG II nicht mehr wohngeldberechtigt. Die Höhe des Wohngeldes wurde für Altbauwohnungen mit Sammelheizung und Dusche/Bad berechnet. **** Das Kindergeld wird im ALG II Recht auf den Bedarf ab Sozialgeld für das Kind zu 100 % angerechnet. |