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Neues Zuwanderungsgesetz ab 2005: im Vorfeld verstärkt Abschiebungen / CDU/CSU will das Gesetz auch gegen Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und gegen Alg-II-Empfänger richten

Die Unionsparteien blockieren u.a. die Gleichstellung der Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention mit Asylberechtigten und wollen MigrantInnen, die Arbeitslosengeld II erhalten, leichter ausweisen können.



-->   Neue Härtefallregelung kommt für viele Flüchtlinge zu spät   -   In einem Monat tritt das neue Zuwanderungsgesetz inkraft. Vorher versuchen Behörden noch verstärkt abzuschieben - selbst wenn das gegen Abkommen mit der UNO verstößt   -   "taz"-Bericht von Felix Lee, 27.11.04, 118 Zeilen (externer Link)



Neuer Streit um Zuwanderung

BERLIN dpa/taz - Die Unions-Mehrheit im Bundesrat hat von Rot-Grün geplante Änderungen des Zuwanderungsgesetzes abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Bayerns Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) sagte, Rot-Grün wolle den Konsens vom Sommer "durch die Hintertür aushebeln". Die Integrationsbeauftragte Marieluise Beck bedauerte die Ablehnung. Rot-Grün habe "Regelungslücken" schließen wollen, "z. B. für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die seit mehr als drei Jahren anerkannt sind". Diese sollten mit Asylberechtigten gleichgestellt werden und eine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Ein weiterer Streitpunkt ist die Anpassung des Aufenthaltsrechts an das Hartz-IV-Gesetz. Die Union will, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II leichter ausgewiesen werden können. Der grüne Migrationsexperte Josef Winkler erinnerte daran, dass Hartz IV der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt diene. "Diese Eingliederungshilfen als Ausweisungsgrund einzustufen, ist widersprüchlich", so Winkler zur taz. Trotz des neuen Streits kann der Großteil des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar in Kraft treten.

Quelle:   taz Nr. 7525 vom 27.11.2004, Seite 7

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