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Ratgeber „Hartz IV – Unterkunftskosten und Heizkosten”

Tipps für ALG II-Bezieher

Über kein Gesetz und seine Auswirkungen wird derzeit öfter gestritten als über das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), das Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige regelt. „Und über kein Gesetz und seine Auswirkungen wissen Rechtsanwälte weniger als über dieses”, sagt Dr. Franz-Georg Rips.

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes ist selbst Anwalt. In Dortmund stellte er gestern ein Fachbuch vor, das Juristen und rechtlich ambitionierten Betroffenen auf die Sprünge helfen soll.

Keine bunte, leicht verdauliche Fibel. Ein zähes Regelwerk für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Titel: „Hartz IV – Unterkunftskosten und Heizkosten”. Knapp 60 der 121 Seiten beantworten Rechtsfragen von A, wie „Angemessenheitsprüfung bei Bruttomieten”, bis Z, wie „Zahlung der Kostendifferenz durch Hilfebedürftige oder Dritte”. Insider-Wissen, mit Fußnoten gespickt. 265 Querverweise nennen Urteile und Quellen. Die zweite Hälfte der Publikation beleuchtet rechtliche Verfahrensdetails bzw. die wichtigsten Gesetzestexte.

Jeden Bescheid genau prüfen.

Mitautor Holger Gautzsch vom Mieterverein Dortmund sieht Hartz IV als rechtliches Niemandsland. Ein Beispiel: „Im Gesetz steht: Wohnkosten werden erstattet, solange sie angemessen sind. Was angemessen ist, steht nirgendwo.” Das Buch streift in Zweifelsfällen die bundesweit vorliegende Rechtssprechung.

Es belegt zugleich, was fehlt: politische Initiativen. „Es ist doch pervers, dass ausgerechnet die ärmsten Haushalte die höchsten Energiekosten haben, weil sie noch alte Stromfresser besitzen", sagt Dr. Rips.


Kleine Hartz IV-Kunde

AUF JEDEN FALL

  • ein Rechtsbewusstsein entwickeln und mögliche Ansprüche sofort geltend machen. Zuständig ist in Dortmund die Arbeitsgemeinschaft (Arge), erreichbar unter der Hotline 0180/100-3098-0-1110 bzw. unter 86 02 380.
  • die Anträge vollständig, gründlich und richtig ausfüllen. Gegebenenfalls Hilfe bei der Arge in Anspruch nehmen.
  • nach dem Eingang von Kostensenkungsaufforderungen alle Bemühungen genau dokumentieren, gewissermaßen ein Tagebuch darüber führen und dieses zugänglich halten.
  • kostenlose gerichtliche Interessenvertretungsmöglichkeiten prüfen. Sozialverbände bieten solche an. Ansonsten über den Anwalt Prozesskostenbeihilfe beantragen.


NIEMALS

  • Mietverträge ohne vorherige Kündigung unterschreiben. Mit der Arge verbindlich regeln, ob eine Zusicherung zur Kostenübernahme erklärt wird.
  • Umzüge ohne Kostenübernahmezusicherung planen. Alle Möglichkeiten der Selbstausführung und der Hilfe von Freunden/Bekannten klären.
  • Bescheiden der Kostenträger blind vertrauen, sondern sie genau lesen und konkret feststellen, welche Leistungen bewilligt und welche abgelehnt worden sind.
  • Fristen versäumen. Nach Eingang von Verwaltungsakten und/oder Widerspruchsbescheiden die am Ende stehende Rechtsmittelbelehrung beachten. Gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch gegen den Bescheid einlegen – ganz oder teilweise.


Quelle: WR vom 29.06.09


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