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Radikaler sind die Jobcenter

Erwerbsloseninitiativen versuchen unter anderem durch einen »Begleitschutz« bei Terminen im Jobcenter, die Solidarität der Hartz-IV-Empfänger zu stärken.

Daniel Kluge, Ende 30, Industriekaufmann, hat sich auf eine vom Jobcenter angebotene Arbeitsmöglichkeit nicht wie gefordert telefonisch, sondern schriftlich beworben, da er den Arbeitgeber telefonisch nicht erreichen konnte. Dafür wurde er von seiner Sachbearbeiterin wegen »Vereitelung« einer Arbeitsaufnahme sanktioniert, drei Monate lang bekam er 30 Prozent weniger Arbeitslosengeld II: 347 Euro minus 104 Euro, also 104 Euro unter dem Existenzminimum.

Kluges Fall ist einer von vielen, die die »Berliner Kampagne gegen Hartz IV« recherchiert und in einer fast hundertseitigen Broschüre zum Sanktionswesen dokumentiert hat. Seine Auseinandersetzung mit dem Jobcenter, in der er sich gegen die Sanktionierung wehrt, liest sich, als hätte es seine Sachbearbeiterin auf ihn abgesehen. Am Ende klagt er vor Gericht und bekommt Recht. Auch das ist nicht außergewöhnlich. Eine große Zahl der Sanktionen hält einer juristischen Prüfung nicht stand.

Für Reinhard Müller, den Leiter des Jobcenters Marzahn-Hellersdorf, ist dies jedoch kein Indiz dafür, dass Sanktionen willkürlich ausgesprochen werden. »Wenn vor Gericht Entscheidungen zu Sanktionen kassiert werden, geht es dabei oft nicht um die Frage, ob die Sanktion in der Sache berechtigt war – also ob der Klient etwa einen Termin zu Recht nicht wahrgenommen hat oder berechtigt ein Arbeitsangebot abgelehnt hat –, sondern um formaljuristische Fehler bei der Bearbeitung, die leider hin und wieder unvermeidbar sind«, sagt er der Jungle World.

Doch häufig scheint es, dass das »Formaljuristische« – also Recht und Gesetz – nicht eben ernst genommen wird, wenn es darum geht, die Sanktionsquote zu erhöhen und mehr Geld einzusparen, um im Wettbewerb der Jobcenter zu gewinnen. »Durch die Zielvorgaben der Bundesagentur und den internen Wettbewerb ist diese Behörde selbstradikalisierend organisiert«, sagt Guido Grüner von der Oldenburger Arbeitsloseninitiative ALSO. Zudem sind auch die Stellen der Sachbe­arbeiter oft befristet. Wer zu wenige sanktioniert oder zu wenige in Maßnahmen oder Arbeit zwingt, dem droht das Schicksal seiner Klienten. Manche macht das solidarisch, bei anderen bewirkt der Druck das Gegenteil. Wer hart sanktioniert, verschafft sich unter Umständen Vorteile. Denn nur wenige der Sanktionierten wehren sich vor Gericht, auch sind nur wenige bereit, ihren Fall in der Broschüre der »Kampagne gegen Hartz IV« zu dokumentieren.

»Wer aus dem Jobcenter kommt, möchte oft: heulen. Eine rauchen. Ganz schnell weg«, heißt es in der Broschüre mit dem Titel »Wer nicht spurt, kriegt kein Geld«. Schwierige Bedingungen, mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Gegen wen Sanktionen verhängt werden, hat andere Sorgen, als Fragen zu beantworten. »Angst zu verhungern, Angst vor Wohnungsverlust«, gibt eine Frau an, der die Leistungen zu 60 Prozent gekürzt wurden, weil sie infolge einer diagnostizierten Depression mehrere Termine nicht wahrnehmen konnte, wie die Broschüre dokumentiert: »Die Frau hat sich gegen die Kürzung nicht gewehrt.«

»Mittlerweile sind wir skeptisch, ob es gut ist, Hartz IV mit Fallgeschichten zu skandalisieren«, sagt Guido Grüner von der ALSO. »Dadurch leistet man dem Vorschub, was dieses System bezweckt: den Menschen, die Arbeit haben, so große Angst vor Arbeitslosigkeit zu machen, dass sie jeden Lohn akzeptieren.« Deshalb sei es wichtig, auf die Erfolge des Widerstands gegen das Hartz-Regime aufmerksam zu machen. Rainer Wahls und Daniel Knopp sind zwei Berliner, die solchen Widerstand organisieren. Die Kampagne, in der sie sich engagieren, heißt »Keine/r muss allein zum Amt«. Das Prinzip ist einfach: Wer sich zum Termin beim Jobcenter einen »Beistand« mitnimmt, fühlt sich sicherer und hat einen Zeugen. »Der Beistand muss gar nichts tun, es reicht, wenn er sich Notizen macht«, sagt Wahls. »Meist ist die Atmosphäre dann entspannter, die Sachbearbeiter sind höflicher.«

Der »Begleitschutz«, den die Kampagne »Keiner muss allein zum Amt« mittels einer E-Mail-Liste organisiert, hat eine einfache rechtliche Grundlage. Im Sozialgesetzbuch X, Paragraf 13 heißt es: »Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.« Der Beistand muss keine bestimmten Kriterien erfüllen, muss sich nicht ausweisen und kann auch aus mehreren Personen bestehen. Aber »die Sachbearbeiter kennen dieses Gesetz oft nicht, dann verlangen sie die Ausweise des Beistandes oder versuchen, diese erst gar nicht mit in den Raum zu lassen«, sagt Daniel Knopp.

In einem Mieterladen in Berlin-Friedrichshain, in dem sauber gerahmte Politplakate an den Wänden hängen, trifft sich die Initiative »Keine/r muss allein zum Amt« zum Arbeitsfrühstück, Menschen, die als Beistände andere Erwerbslose ins Amt begleiten oder dies tun möchten. »Wir möchten das nicht als eine Dienstleitung organisieren, bei der die Arbeit an wenigen hängenbleibt und die anderen eine Art Klientenstatus haben«, sagt Knopp. Denn nicht selten läuft es in der Erwerbslosenbewegung so, dass Erwerbslose wie Klienten auf jene vertrauen, die ihr »Schicksal als Profession an­nehmen und daraus Würde und Selbstbewusstsein schöpfen«, wie Rainer Wahls sagt, der selbst einer der Profis ist, die die Paragrafen und die Terminologie des Hartz-Regimes bestens beherrschen.

Rund 20 größtenteils erwerbslose Begleiterinnen und Begleiter sitzen um einen Frühstückstisch, in der Mitte steht ein Blumenstrauß, die meisten haben einen Notizblock auf den Knien. Ziel ist es, zu besprechen, welche Probleme es bei den Jobcenter-Begleitungen gab, und zu beraten, wie sich diese lösen lassen. »Unsere rechtlichen Ansprüche verteidigen, das ist ja wohl das Mindeste«, sagt eine Frau mit Dreadlocks bei der Vorstellungsrunde. »Ich finde dieses System moralisch und juristisch hochproblematisch und denke, wenn es da etwas mehr Sand im Getriebe gäbe, müssten die sich etwas anderes ausdenken«, sagt ein eloquenter Mittdreißiger mit schwarzem Hemd, die Arme verschränkt, den Blick starr auf den Tisch gerichtet.

Draußen vor dem Schaufenster des Mieterladens laufen derweil Menschen vorbei, denen man ihre Arbeitslosigkeit um einiges deutlicher ansieht als den drinnen versammelten. Gerade die Schwächsten, die Sanktionen am häufigsten treffen, erreicht die Erwerbslosenbewegung kaum. Aufgrund von Sprachbarrieren, mangelnder Bildung und fehlender Motivation sind viele nicht in der Lage, sich selbst zu organisieren. Die hier beim Arbeitsfrühstück Versammelten könnten Sozialpädagogen, Lehrerinnen oder Webdesigner sein. Aber fast alle sind deutsch und über dreißig. »Die Jungen erreicht man schlecht«, sagt Wahls, obwohl die unter 25jährigen generell härter behandelt werden. »Die traditionelle Erwerbsloseninitiative ist 40 plus«, ein wenig »verschnarcht« erscheine vieles, was da so laufe: »Peppigere Formen könnten nicht schaden.«

Doch das Thema Hartz IV macht es schwer, »peppigere Formen« zu entwickeln. Denn das, wogegen man sich wehrt, drängt auch die Form auf. Die Sprache der Jobcenter, meist in herme­tischen Textbausteinen aufs Papier gespuckt, hat es in sich, die Gesetze sind kompliziert. »Ich bin schon auf dem Weg zur Laienrechtsgelehrten«, klagt eine der Frauen, »beim Verstehen der Rechtslage geht wahnsinnig viel Zeit drauf.« Dass der Widerstand gegen die Willkür nur »systemimmanent« ist und weit vom Ziel entfernt, das nun seit fünf Jahren existierende Hartz-IV-System zu verändern, wollen die Betroffenen nicht gelten lassen. »Das Moment der Solidarität macht den Unterschied zur bloßen Sozialarbeit«, sagt Guido Grüner. Das »Mindeste«, die eigenen Rechtsansprüche durchzusetzen, bekommt in einem System, dass die Rechtsansprüche der Betroffenen strukturell unterläuft und darauf angelegt ist, immer neue Zumutungen hervorzubringen, bereits einen radikalen Charakter.

Quelle: Jungle World vom 23.07.09

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