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Mit Fördern, Fordern und Zwang in den Niedriglohnjob

Mit dem Projekt "Bürgerarbeit" will Ursula von der Leyen Arbeitslose wieder in die Berufstätigkeit bringen - zu fragwürdigen Konditionen

Das Modell der Bürgerarbeit, welches die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, derzeit als großen Fortschritt preist, ist eine Fortführung der 1-Euro-Jobs - wobei es ein paar Unterschiede gibt: Zum einen waren 1-Euro-Jobs befristet (im Mittel betrug die Einsatzzeit 6 Monate), zum anderen wird bei der Bürgerarbeit ein Arbeitsvertrag zwischen dem bisher Arbeitssuchenden und dem neuen Arbeitgeber geschlossen. Zu diesen Arbeitgebern sollen laut den offiziellen FAQs des Bundesarbeitsministeriums auch Gemeinden, Städte und Kreise sowie Wohlfahrtsverbände und Vereine zählen. Doch wie auch bei den 1-Euro-Jobs stellt sich die Frage, wer hier inwiefern überhaupt gefördert wird.

Der Weg, den das Geld hier nimmt, bis es zu den Beschäftigten gelangt, ist kompliziert. Der Bund finanziert bis zu 1.080 Euro monatlich, die über die entsprechenden Kommunen an die Arbeitgeber gezahlt werden - 900 Euro Bruttogehalt plus 180 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Doch die Regierung, die sich hier mit dem Projekt schmückt, zahlt lediglich einen Teil der für drei Jahre veranschlagten 1,3 Milliarden Euro. Von den jährlichen Kosten in Höhe von 430 Millionen Euro sind 200 Millionen durch den Europäischen Sozialfonds abgedeckt. Vereinfacht gesagt wird somit jede zweite Stunde der Bürgerarbeit nicht durch den Bund finanziert, weshalb das prestigeträchtige Projekt in Bezug auf die Kosten eine gutes Geschäft scheint. Doch die Kommunen müssen, so sieht es das Projekt vor, bei Arbeitgebern, die einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, den Tariflohn zahlen - auch wenn dieser den Anteil des Bundes übersteigt. Grund genug für etliche Kommunen, sich dem neuen Vorzeigeprojekt nicht anzuschließen.

Der Hochsauerlandkreis, der als Optionskommune die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreut, verzichtete beispielsweise auf eine Bewerbung zur Bürgerarbeit, da die Umsetzung kostenneutral nicht machbar sei. Die Kommune müsste draufzahlen - eine Problematik, die bei ähnlichen Projekten stets dazu führt, dass gerade Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit sich nicht beteiligen können. Denn bei einem ungesicherten Haushalt dürfen keine überplanmäßigen Ausgaben getätigt werden (bzw. nur unter sehr strikt geregelten Auflagen). Somit profitieren von den von Bund und EU geförderten Programmen diejenigen Kommunen, die sowieso schon mit besseren Arbeitslosigkeitsquoten glänzen können, quasi eine Elitenförderung der Kommunen.

Wer fördert wen?

Doch durch Programme wie die Bürgerarbeit entsteht ein weiteres Problem. Dadurch, dass Vereine und Wohlfahrtsverbände mit weniger Geldern arbeiten (müssen), stellen sie zunehmend Langzeitarbeitslose ein, deren Beschäftigung gefördert wird. Dass dies aber keineswegs zu einer langfristigen, eigenfinanzierten Beschäftigung des Arbeitnehmers führt, ist schon lange klar und durch Zahlen (nicht zuletzt in Bezug auf die 1-Euro-Jobs) hinreichend belegt. Die Idee, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dann nicht entlässt, wenn er die Finanzierung selbst übernehmen muss, fußt auf dem Prinzip Hoffnung. Zwar kann sich eine solche Konstellation ergeben, doch gerade bei den niedrigqualizierten Arbeitnehmern ist ein "der Nächste bitte"-Prinzip eher die Regel, denn die Ausnahme.

Durch Projekte wie die 1-Euro-Jobs oder die Bürgerarbeit wird jedoch die Bereitschaft, Arbeitssuchende zu Niedriglöhnen einzustellen (egal ob diese Bereitschaft nun durch wirtschaftliche Zwänge bedingt ist oder nicht) gefördert. Schon bei den 1-Euro-Jobs erhielten die "Arbeitgeber" eine Aufwandsentschädigung, die nicht selten das, was der 1-Euro-Jobber erhielt, überstieg. Eine Belohnung dafür, einen Arbeitslosen aus der Statistik zu entfernen und gleichzeitig diesen mit einem Niedriglohn abzuspeisen. Ähnlich ist es bei der Bürgerarbeit. Damit der Beschäftigte monatlich 900 Euro (= 7,50 Euro Stundenlohn) erhält, wird dieses Geld direkt vom Bund an die Kommunen und dann an den Arbeitgeber gezahlt. Für diesen ist die Einstellung somit ein praktisches Geschäft - er erhält einen zwangsweise motivierten Arbeitnehmer und muss dies nicht einmal selbst finanzieren, sondern kann sich ganz auf Kommune und Bund verlassen (sofern nicht die Kommune selbst der Arbeitgeber ist, die insofern auch ihren Haushalt verbessert, da sich die Bürgerarbeiter aus der Statistik verabschiedet). Alle Beteiligten, bis auf den Arbeitnehmer, profitieren also von diesem Projekt.

Für ein paar Euro mehr

Die Lage für den Beschäftigten stellt sich ein wenig anders dar. Zwar ist die Nachfrage nach der Bürgerarbeit groß (nicht zuletzt, weil 900 Euro monatlich bei manchem die bisherigen monatlichen Leistungen übersteigen), doch bei näherer Betrachtung erweist sich die Bürgerarbeit als Mogelpackung. Ein ALG-II-Empfänger, der bisher durch einen 1-Euro-Job hinzuverdienen durfte, soll, so heißt es offiziell, auf jeden Fall mehr erhalten, wenn er Bürgerarbeit leistet. Doch dies ist lediglich dann der Fall, wenn er keinerlei Mehrbedarfsaufwendungen einfordert (die spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gute Chancen auf Erstattung haben).

Eine Modellrechnung:

359 Euro Regelsatz ALG II Alleinstehende
350 Euro Kosten der Unterkunft
120 Euro durch 1-Euro-Job

Summe: 829 Euro
   
Ein Bürgerarbeiter erhielte somit 71 Euro mehr als ein 1-Euro-Jobber. Nur: von den 900 Euro muss noch der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung bezahlt werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Telepolis bestätigte. Nehmen wir der Einfachheit halber einen Beitragssatz in Höhe von 14% an, so müsste der Arbeitnehmer von seinen 900 Euro noch 63 Euro Krankenversicherungsleistungen zahlen, womit sein Nettoverdienst 8 Euro oberhalb des ALG-II-plus-1-Euro-Job läge. Bei denjenigen, die im 1-Euro-Job nicht nur einen Euro, sondern 1,50 oder gar zwei Euro pro Stunde erhalten, wird die Aussage, dass der Bürgerarbeiter mehr erhält, endgültig zur Lüge.

Doch der 1-Euro-Jobber hat noch in anderer Hinsicht einen Vorteil: er kann in Notlagen noch einen Antrag auf Übernahme von Mehrkosten stellen, da er ja offiziell noch im ALG-II-Bezug steht und keinen Arbeitsvertrag einging.

Der Bürgerarbeiter ist jedoch einen verpflichtenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber eingegangen. Er ist somit Arbeitnehmer wie jeder andere - nur wurde er zwangweise in den 7,50-Euro-Job gedrängt, denn natürlich gelten für die Nichtannahme der Bürgerarbeit die gleichen Regeln wie bei anderen Arbeitsverhältnissen:

Eine Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund führt zu einer Kürzung bzw. - im Wiederholungsfalle - zum Wegfall des Arbeitslosengeldes II (Regelleistung, Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung). Der Kürzungsbetrag [extern] richtet sich nach einem Prozentsatz der maßgebenden Regelleistung:
*     Bei Erwachsenen: 1. Pflichtverletzung = 30%, 2. Pflichtverletzung = 60%, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung
*     Bei Unter-25-Jährigen: 1. Pflichtverletzung = Wegfall der Regelleistung, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung
*     Je Verstoß gegen Meldeaufforderung: 10%.
Die Kürzung bzw. der Wegfall der Leistung dauern drei Monate. Bei Jugendlichen kann die Grundsicherungsstelle die Sanktion auf sechs Wochen verkürzen.

Zwar stehen somit gegebenenfalls ein paar Euro monatlich mehr zur Verfügung - allerdings ist die Hilfebedürftigkeit nicht mehr gegeben, weshalb neben den eventuell entstehenden Fahrtkosten der Zusatzverdienst auch für Ausgaben, die beim 1-Euro-Jobber noch das "Amt" übernimmt, reichen muss.

Bis zu drei Jahre soll eine solche Bürgerarbeit dauern, die letztendlich den Arbeitssuchenden in ein Billiglohnverhältnis zwingt. Hier aber zeigt sich endgültig die Heuchelei der Apologeten dieses Projektes, denn der Arbeitnehmer (der immerhin bis zu drei Jahre lang 30 Stunden pro Woche arbeitet) erhält durch diese Tätigkeit keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Obgleich er also fast eine Vollzeitstelle bekleidet und ständig durch Sanktionsandrohung "motiviert" wird, werden diese Monate der Vollzeitbeschäftigung nicht einmal als reguläre Tätigkeit angerechnet, sondern wie eine Trainingsmaßnahme oder ähnliches behandelt. Dabei würde ein regulär beschäftigter Arbeitnehmer, so er einen Lohn in Höhe von 1080 Euro erhält[1] gerade einmal 46 Cent unterhalb dessen, was er durch Bürgerarbeit verdient. Dass hier also nicht wirklich angedacht ist, jemanden in den regulären Arbeits"markt" zu integrieren, liegt auf der Hand.

Quelle: telepolis vom 16.07.10

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