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Kindergelderhöhung kommt armen Familien nicht zu Gute

Bundestag hat über Familienleistungsgesetz entschieden. Diakonie ist empört, dass Kinder armer Familien von Erhöhung ausgeschlossen sind und das Startpaket für den Schuljahresbeginn nur bis zur 10. Klasse bekommen

Die Diakonie in Baden-Württemberg ist enttäuscht, dass Kinder von Hartz IV-Empfängern von der heute im Bundestag beschlossenen Kindergelderhöhung nicht profitieren werden: Denn das volle Kindergeld wird mit dem Regelsatz verrechnet. Kinder von armen Familien werden so ausgegrenzt und bekommen trotz ständiger Kostensteigerung keinen Cent mehr. Die Diakonie begrüßt, dass Kinder von Hartz-IV-Beziehern jedes Jahr zum Schulstart 100 Euro zusätzliche Sozialhilfe bekommen. Sie ist allerdings überrascht, dass dies nur bis zur 10. Klasse gilt. Offensichtlich geht die Bundesregierung davon aus, dass arme Kinder nur bis zum Realschulabschluss kommen. Die Diakonie Baden und Württemberg fordert, dass schnell nach Wegen gesucht wird, wie auch die Kinder armer Familien von den Verbesserungen profitieren können.

Heute hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Beratung das Familienleistungsgesetz verabschiedet. Damit wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro pro Monat sowie ab dem dritten Kind um 16 Euro erhöht. Die Diakonie in Baden und Württemberg begrüßt, dass die Förderung der Familien im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik für die Bundesregierung höchste Priorität hat. Die Erhöhung des Kindergeldes ist ein richtiger Schritt. Sie hat nur einen wesentlichen Nachteil: Arme Familien werden von diesen Verbesserungen abgekoppelt, da das Kindergeld mit dem Regelsatz von Hartz IV verrechnet wird. Nach Meinung der Diakonie Baden und Württemberg ist es ein Unding, das Kindergeld mit anderen Sozialleistungen zu verrechnen. So werden ausgerechnet jene von der Kindergelderhöhung ausgenommen, die sie am nötigsten bräuchten.

Die Diakonie in Baden- Württemberg begrüßt, dass eine lange von ihr gestellte Forderung zumindest teilweise erfüllt wird. Sie hat schon lange darauf hingewiesen, dass Kinder zu Beginn jedes Schuljahrs hohe Anschaffungskosten haben, die teilweise bei bis zu 250 Euro liegen. Sie begrüßt deshalb, dass das Familienleistungsgesetz die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern, die Hartz IV-Leistungen oder Sozialhilfe erhalten verbessert und ihnen jeweils zum Schuljahresbeginn 100 Euro als Zusatzleistung ausbezahlt werden. Die Diakonie kritisiert jedoch scharf, dass diese Leistungen nur bis zum 10. Schuljahr gewährt werden sollen. Gleiche Bildungschancen für alle dürfen nicht mit der 10. Klasse enden.

Quelle: Pressemitteilung Diakonisches Werk Württemberg, Stuttgart vom 04.12.2008

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