Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Soziale Lage / Sozialpolitik Erwerbslos / Hartz ... Hartz-IV-Empfänger werden bei Betrugsverdacht observiert

Hartz-IV-Empfänger werden bei Betrugsverdacht observiert

Kontrollen laut Bundesagentur mit Arbeitsministerium und Datenschutz abgesprochen

Die Bundesagentur für Arbeit lässt Hartz-IV-Empfänger bei Betrugsverdacht observieren. Schon seit 2005 würden Leistungsempfänger bei «schwerstwiegenden Verdachtsmomenten» auch beobachtet, sagte BA-Sprecherin Anja Huth am Donnerstag der AP. Hierfür gebe es in jedem Jobcenter ein Team aus Außendienstmitarbeitern. Die jetzt neu formulierten, aber nicht verschärften Kontrollvorschriften seien mit dem Bundesarbeitsministerium und mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes abgesprochen.

Weil der Bundesrechnungshof kritisiert habe, dass Kontrollen im Gesetz nur unverbindlich als Handlungsempfehlungen formuliert seien, habe die Bundesagentur in einem Rundbrief vom 20. Mai klar definiert, wann Leistungsempfänger kontrolliert werden müssten. Aber «es gibt keine verstärkten Kontrollen», betonte die BA-Sprecherin. Zu Hausbesuchen von Hartz-IV-Empfängern und Beobachtungen sei es auch in den vergangenen vier Jahren schon gekommen. «Es darf nur observiert werden, wenn der Leiter des zuständigen Jobcenters dem auch ausdrücklich zustimmt», sagte Huth.

Die «Bild»-Zeitung berichtete, bei «Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch» könnten die Behörden auch private Firmen mit der Kontrolle beauftragen. Der Außendienst solle Hausbesuche machen, bei Zustimmung des Sozialhilfeempfängers auch Schränke inspizieren sowie Nachbarn, Bekannte und auch Kinder befragen.

Der Verein Erwerbslosenforum Deutschland kündigte gerichtliche Schritte gegen die Bundesagentur an. Sie maße sich Kompetenzen an, die selbst Strafermittler nicht hätten. Die Bundesregierung solle «diesen behördlichen Wahnsinn» sofort stoppen. BA-Sprecherin Huth sagte, die Kontrollmaßnahmen seien mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesarbeitsministerium abgesprochen: «Wir sind uns sicher, dass wir uns im rechtlichen Rahmen bewegen.» Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte: «Wir sind in Gesprächen mit der BA und prüfen den Vorgang.»

Quelle: de.news.yahoo.com vom 04.06.09

Artikelaktionen