Der Hammer: Anrechung des 9-Euro-Tickets auf Hartz IV-Leistungen!
Der Hammer:
In einigen Bundesländern
wird die mit dem 9 €-Ticket gewährte Fahrtkostenermäßigung
offenbar auf Hartz IV-Leistungen für Schüler*innen (Bildungs- und Teilhabepaket) angerechnet.
Siehe den Bericht der taz vom 17.6.22 https://taz.de/9-Euro-Ticket-und-Hartz-IV/!5858379/
Die Sozialberatung Bochum meint: Für die Erstattung gibt es keine Rechtsgrundlage. Deshalb der Rat: Entsprechende Forderungen nicht akzeptieren, keine Rückzahlungen leisten! Siehe Pressemitteilung vom 17.6. hier (anklicken!)
Aktualisierung 23.6.22
Mittlerweile hat sich das Bundesarbeitsministerium dafür ausgesprochen, von Rückforderungen abzusehen. Damit ist das Thema hoffentlich vom Tisch.