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Bundessozialgericht zu Krankenkassen: Geringere Zuzahlung für Eltern

Jetzt haben es Krankenkassen und Bun­des­re­gie­rung amtlich: Eltern stand bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen ein Freibetrag von 5 808 und nicht bloß 3 648 Euro zu. So hatten es test.de und die Verbraucherzentrale Kiel von Anfang an gesehen und allen Betroffenen em­pfoh­len, Widerspruch einzulegen. Heute hat das Bun­des­so­zi­al­ge­richt geurteilt. Jetzt müssen die Kassen zahlen.

Für Betroffene, die die Tipps von test.de befolgt haben und sich gegen die Bescheide der Krankenkasse gewehrt haben, heißt das: Sie erhalten je Kind und Jahr, in dem sie die Belastungsgrenze erreicht haben, 43,20 Euro zurück.

Auch Betroffene, die keinen Widerspruch eingelegt haben, profitieren. Sie erhalten die Nachzahlung allerdings nicht automatisch. Sie müssen bei den Krankenkassen beantragen, die Bewilligungen ab dem Jahr 2004 zu überprüfen und 43,20 Euro je Kind und Jahr nachzuzahlen.

Tipps

  • Nachzahlung. Wenn Ihre Krankenkasse sich in den nächsten Wochen nicht von sich aus meldet, weisen Sie die Kasse auf das Urteil des Bundessozialgerichts hin und bitten darum, nunmehr umgehend zu zahlen.
  • Antrag. Wenn Sie Kinder haben und in den vergangenen Jahren von der Zuzahlungspflicht befreit wurden ohne später Widerspruch einzulegen, beantragen Sie die Überprüfung der Entscheidung(en). Dann erhalten Sie auch 43,20 Euro je Kind und Jahr, in dem Sie von der Zuzahlungspflicht befreit waren.
  • Erhöhung. Seit Anfang dieses Jahres hat die Krankenkasse nach Änderung des Einkommensteuergesetzes zu Ihren Gunsten sogar einen Freibetrag von 6 024 Euro statt der bisherigen 5 808 Euro zu berücksichtigen.


Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.2009, Aktenzeichen: B 1 KR 17/08 

Weiterlesen: den kompletten Beitrag gibt es bei test.de

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